Für den Vorsatz, sportlich ins neue Jahr zu starten, eignen sich Wearables ausgezeichnet. Sie sind am Körper tragbare, vernetzte Geräte, die Aktivitäten und Werte messen. Solche Fitnessarmbänder oder Smart Watches können den Verbraucher motivieren und ihm dabei helfen, seine Belastung zu steuern. „Immer mehr Menschen nutzen diese Technologien. Da Wearables aber persönliche Daten sammeln, sollten Verbraucher einige Dinge beachten“, rät Günter Martin, Internetexperte bei TÜV Rheinland.

Sensible Datensammlung
Die Eingabe von Gewicht und Alter des Nutzers sind bei den Wearables grundsätzlich nötig. Zudem speichern sie die Aufenthaltsorte und messen Pulsfrequenz, Schrittanzahl, zurückgelegte Strecke, verbrauchte Kalorien, Geschwindigkeit, Steigung und teilweise auch die Schlafqualität. Diese Daten überspielen die Geräte per Bluetooth auf die Smartphone-App des Verbrauchers und oftmals auch direkt auf den Server des Anbieters. „Dieser Vorgang ist sehr kritisch zu sehen. Die Unternehmen erhalten wertvolle Daten für personalisierte Werbung oder gar den Verkauf an Drittfirmen“, so Martin, der selbst Mitglied im Verbraucherdialog zum Thema „Wearables“ vom Ministerium für Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz ist.

Keine Datenschutzerklärung? Finger weg!
Wollen Verbraucher die gesammelten Informationen nur für sich nutzen und nicht im Internet teilen, sollten sie sich für ein Gerät entscheiden, das auch ohne Verbindung zum Anbieter funktioniert. Eine Datenschutzerklärung muss bei einem neuen Gerät auf jeden Fall vorliegen. Im besten Fall erfüllt der Anbieter sogar schon die neue Europäische Datenschutz-Verordnung (EU-DSGVO). Für zusätzliche Sicherheit sorgen auch Zertifikate wie „Protected Privacy IoT Product“ und „Protected Privacy IoT Service“ von TÜV Rheinland. „Wenn Verbraucher auf den Schutz ihrer Daten achten, können die Fitnessgeräte ein tolles Tool für Sportler sein. Allerdings sollte man die errechneten Werte entspannt sehen und sich nicht davon unter Druck setzen lassen. Die Geräte sind schon recht zuverlässig, aber ihre medizinische Aussagekraft ist nur begrenzt“, sagt Günter Martin.

Über TÜV Rheinland

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