So verlockend es ist, auf einem großen, leeren Parkplatz noch ein wenig am Feinschliff des fahrerischen Könnens zu feilen – ARAG Experten raten Fahrschülern dringend davon ab, auf einem öffentlichen Parkplatz zu üben; denn es ist verboten. Dabei ist es unerheblich, ob Mama oder Papa als Beifahrer aufpassen. Wer einen öffentlichen bzw. für jedermann zugänglichen Parkplatz ohne Führerschein befährt, macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar (Straßenverkehrsgesetz, § 21). Der einzige Ort, an dem Nachwuchsfahrer etwas Praxis sammeln dürfen, ist auf rein privaten, umschlossenen Grundstücken, wie etwa dem elterlichen Hof.
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