Ohne IT geht in den meisten Unternehmen heutzutage nichts mehr. Ein Netzwerkausfall oder gar die Verschlüsselung aller Daten durch Ransomware-Angriffe hätte katastrophale Folgen bis hin zur Existenzgefährdung.

Aber es besteht daneben auch ein erhebliches Haftungsrisiko. Entsteht ein Schaden für Dritte, dann haftet das Unternehmen, wenn es nicht die zumutbaren Anforderungen an die IT-Sicherheit nach dem Stand der Technik eingesetzt hat. Die Haftung kann dabei schnell auch persönlich gegen die handelnden Personen der Geschäftsleitung gerichtet sein.

Viele Firmen glauben es genüge eine Firewall, eine Antiviren-Software und ein redundantes Backup-System oder eine gespiegelte Festplatte, um den Anforderungen an IT-Sicherheit zu genügen. Doch das ist weit gefehlt.

Folgende Tipps sollen Ihnen helfen, eine ausreichende Notfallplanung im Unternehmen zu etablieren:

1. Erfassen Sie alle kritischen IT-Elemente in einer Übersicht und bewerten Sie ihre jeweilige Bedeutung für die IT-Infrastruktur Ihres Unternehmens.

2. Erarbeiten Sie typische Szenarien eines Ausfalls dieser Elemente und schätzen Sie die möglichen Folgen und Schäden eines solchen Ausfalls.

3. Berücksichtigen Sie bei dieser Risikobewertung auch die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen einschließlich der drohenden Sanktionen bei Bekanntwerden unzureichender Umsetzung derselben (bspw. drohende Bußgelder bei Nichteinhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben bzw. bei nach § 42a BDSG bzw. Art. 16 & 17 DSGVO meldepflichtigen Datenpannen).

4. Verteilen Sie klare Verantwortlichkeiten und Rollen für die Einrichtung und Überwachung einer sicheren IT-Infrastruktur und für die Dokumentation und Einleitung von Maßnahmen bei kritischen Vorfällen und dokumentieren Sie diese Anweisungen. Widerholen Sie die Anweisungen regelmäßig und prüfen Sie stichpunktartig deren Einhaltung.

5. Machen Sie eine Übersicht über die verantwortlichen Personen und Stellvertreter für die Einrichtung und Überwachung der IT-Infrastruktur, wie auch über diejenigen, die für Dokumentation und Einleitung von Maßnahmen bei kritischen Vorfällen verantwortlich sind und halten Sie deren Kontaktdaten für eine schnelle Informationskette stets aktuell.

6. Wichtige digitale Dokumente zur Bearbeitung und zum Vorgehen bei kritischen Szenarien sollten zentral gespeichert und gleichzeitig in ihrer aktuellen Fassung analog, also ausgedruckt vorliegen.

7. Dokumentieren Sie die gesamte IT-Infrastruktur einschließlich der Abhängigkeiten zwischen verschiedenen Komponenten.

8. Verbinden Sie schließlich die so gewonnenen Erkenntnisse und Unterlagen mit den sonstigen Unterlagen und Dokumentationen für unternehmenskritische Prozesse, um sicherzustellen, dass bei einem kritischen Vorfall auch die Maßnahmen und Prozesse berücksichtigt werden, die bei einem Ausfall betroffen wären.

Natürlich gibt es auch andere Maßnahmen oder weitere Vorschläge, um Ihr Unternehmen fit zu machen für kritische IT-Vorfälle.

Alle Maßnahmen, die dokumentiert und damit nachweisbar darstellen, dass und wie Sie Ihr Unternehmen organisiert und aufgestellt haben, um die Entstehung von Schäden zu minimieren hilft bei der Frage der persönlichen Haftung zu Ihren Gunsten.

Zu empfehlen ist in diesem Zusammenhang die VdS-Richtlinie 3473, die die Anforderungen an die IT-Sicherheit für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dokumentiert: https://vds.de/…

Kommt es dennoch zu einem Haftungsfall, dann unterstützen und beraten wir Sie selbstverständlich jederzeit gerne.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Über Schutt, Waetke – Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte – IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt – Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Schutt, Waetke – Rechtsanwälte
Kriegsstraße 37
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 1205-00
Telefax: +49 (721) 1205-05
http://www.schutt-waetke.de

Ansprechpartner:
Timo Schutt
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
Telefon: +49 (721) 1205-00
Fax: +49 (721) 1205-05
E-Mail: info@schutt-waetke.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.