160 Euro und ein Monat Fahrverbot für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 Stundenkilometern. Eine eigentlich viel zu hohe Strafe. Nach Bußgeldkatalogverordnung hätte der Mann lediglich 80 Euro zahlen müssen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es durchaus üblich und zulässig ist, Wiederholungstäter bei Verstößen im Straßenverkehr im Einzelfall auch härter zu bestrafen und ihnen damit einen Denkzettel zu verpassen. Und den hatte dieser Fahrer durchaus verdient, denn er wurde in den letzten vier Jahren bereits in acht Fällen wegen zu hoher Geschwindigkeit verurteilt und hatte in dieser Zeit fünfmal ein einmonatiges Fahrverbot kassiert. Die Verdopplung der Strafe sollte ihn daher zur Besinnung bringen (Amtsgericht München, Az.: 911 OWi 437 Js 150260/16).

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