Das Bundeskartellamt (BKartA) prüft zurzeit den Verdacht des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung von Facebook in Deutschland durch die zwingende Einwilligung der Nutzer in die Sammlung von Daten nicht nur durch Facebook selbst, sondern auch durch dritte Quellen.

Die Behörde teilt in einer jetzt veröffentlichten Pressemitteilung mit, dass sie nach dem jetzigen Stand der Dinge davon ausgeht, dass Facebook auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend ist. Weiter teilt das BKartA mit, dass es der Ansicht ist, dass Facebook missbräuchlich handelt, indem das Unternehmen die Nutzung des sozialen Netzwerks davon abhängig macht, unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammeln und mit dem Facebook-Konto zusammenführen zu dürfen. Zu diesen Drittseiten gehören zum einen konzerneigene Dienste wie WhatsApp oder Instagram. Hierzu gehören aber auch Webseiten und Apps anderer Betreiber, auf die Facebook über Schnittstellen zugreifen kann.

Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes, wird in der Pressemeldung wie folgt zitiert:

„Wir sehen vor allem die Datensammlung außerhalb des sozialen Netzwerks von Facebook und ihre Zusammenführung mit dem Facebook-Konto als problematisch an. Mithilfe von Schnittstellen fließen auch dann Daten an Facebook und werden dort gesammelt und verwertet, wenn man andere Internetseiten besucht. Dies geschieht sogar schon, wenn man z.B. einen „Gefällt Mir-Button“ gar nicht nutzt, aber eine entsprechende Seite aufgerufen hat, in die ein solcher Button eingebettet ist. Dies ist den Nutzern nicht bewusst. Wir sehen nach dem jetzigen Stand der Dinge auch nicht, dass zu diesem Verhalten von Facebook, dem Daten-Tracking und der Zusammenführung mit dem Facebook-Konto, eine wirksame Einwilligung der Nutzer vorliegt. Das Ausmaß und die Ausgestaltung der Datensammlung verstößt gegen zwingende europäische Datenschutzwertungen.“

Die ganze Pressemitteilung können Sie hier abrufen.

Das Ende des zurzeit geführten Verwaltungsverfahrens wird für Sommer 2018 erwartet. Das Ergebnis kann dabei in einer Untersagung der beanstandeten Praxis durch das Amt liegen.

Es wird spannend sein zu beobachten, wie sich das Amt am Ende positionieren wird, wobei die jetzige Einschätzung sicherlich bereits die Richtung vorgibt. Noch spannender dürfte die Reaktion von Facebook darauf sein. Mindestens ebenso spannend wird zu beobachten sein, wie Facebook auf die strengeren Vorgaben des neuen Datenschutzrechts ab dem 25.05.2018 reagiert.

Wir bleiben natürlich am Ball und berichten hier zu gegebener Zeit.

Timo Schutt
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