Eine Bank darf für die vorzeitige und einvernehmliche Rückzahlung eines Immobilienkredits kein Zusatzentgelt berechnen. Laut Preisverzeichnis sollten Degussa-Kunden für die Abwicklung einer "einvernehmlichen vorzeitigen Rückzahlung" eines Immobiliendarlehens 300 Euro zahlen. Damit wollte sich die Bank ihren vermeintlichen Verwaltungsaufwand bezahlen lassen. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale klagte, da er Kreditkunden durch das Zusatzentgelt unangemessen benachteiligt sah. Das Landgericht folgte der Auffassung. Banken seien gesetzlich verpflichtet, das Darlehen nach einer berechtigten Kündigung des Kunden vor dem Ende der geplanten Laufzeit abzuwickeln. Nach Meinung des Bundesverbandes sei dies keine Sonderleistung, für die Banken zusätzlich zu den Zinsen ein Entgelt verlangen dürfen. Eine einvernehmliche Rückzahlung umfasse auch Fälle, in denen der Kreditnehmer das Darlehen wirksam gekündigt habe. Ein gesetzliches Kündigungsrecht stehe dem Kreditnehmer zum Beispiel zu, wenn er die Immobilie verkaufen will oder zum Ende der Zinsbindung zu einer günstigeren Bank wechseln möchte. Ihre Kosten für die Abwicklung des Darlehens dürfe die Bank in diesen Fällen nicht auf den Kunden überwälzen. Sie seien bereits mit den Zinsen für das Darlehen abgegolten, so die ARAG Experten (LG Frankfurt, Az.: 2-10 O 177/17).
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