Das weiß jeder: Telefonieren am Steuer und mit dem Handy am Ohr ist verboten. Aber darf man die Uhrzeit ablesen? Und darf man das Smartphone, das vom Sitz rutscht, während der Fahrt wieder aufheben? auto motor und sport hat die gängigsten Regeln und Irrtümer zusammengetragen. 

Auch Walkie-Talkie ist verboten: Jedes Gerät, das elektronisch kommuniziert, organisiert und informiert, darf man im Auto während der Fahrt nach § 23 der StVO nicht in der Hand bedienen. Das gilt nicht nur für das Smartphone. Darunter fallen auch Smartwatch, Tablet, Navi-System, E-Book, TV-Gerät, Walkie-Talkie, Diktiergerät, Discman und Notebook. Selbst in einer Halterung dürfen sich die Geräte nur sekundenschnell oder per Sprachsteuerung bedienen lassen. 

Während der Fahrt nicht anfassen: Grundsätzlich gilt, dass ein elektronisches Gerät zur Bedienung während der Fahrt nicht aufgenommen und nicht gehalten werden darf. Deshalb sind nicht nur Telefonieren, Internet-Surfen und das Lesen von Nachrichten verboten. Selbst das Ablesen der Uhrzeit vom Handy-Display in der Hand ist während der Fahrt verboten. Erlaubt ist es dagegen, die Zeit von einer Armbanduhr abzulesen. Von einer Smartwatch am Handgelenk darf man das auch – sofern es sich um eine „sekundenschnelle Nutzung“ handelt. Und fällt ein Smartphone aus der Mittelkonsole, darf man es auch zurücklegen. Das hat das Oberlandesgericht in Bamberg entschieden. Einen ankommenden Anruf darf man dabei aber weder annehmen noch unterdrücken.

Smartphone am Ohr für medizinische Zwecke erlaubt: Allerdings dürfen Autofahrer nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm theoretisch ein Smartphone ans Ohr halten, sofern sie nicht telefonieren, sondern ein entzündetes Ohr kurieren wollen. Auch eine Banane darf man ans Ohr halten, um zum Beispiel Selbstgespräche zu führen. 

Handy an der roten Ampel: Nicht mehr kommunizieren darf man per Handy im stehenden Auto an einer roten Ampel. Bis Ende 2017 war das noch erlaubt, sofern ein Start-Stopp-System vorher den Motor abstellte. Das reicht inzwischen nicht mehr. Jetzt darf der Motor nicht mehr automatisch abgeschaltet worden sein. 

Telefonieren auf dem Standstreifen der Autobahn: Auch das ist verboten. Schlimmer noch: Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf liegt zusätzlich ein Verstoß gegen §18 Absatz 8 der StVO vor: unnötiges Halten auf dem Standstreifen. 

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