Ausgezeichnet werden diejenigen Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin und Kinderchirurgie, die sich der Überprüfung ihrer Strukturqualität freiwillig unterzogen haben und die hohen Anforderungen erfüllen.

Eltern und Angehörige, aber auch medizinisches Fachpersonal haben ab heute die Möglichkeit, sich über die Ergebnisse der aktuellen Bewertung von Kinderkliniken und Kinderabteilungen im Internet zu informieren: www.ausgezeichnet-fuer-kinder.de

„Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Die Belange und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bedürfen der besonderen Berücksichtigung im Gesundheitssystem, in Medizin und Forschung.“ So steht es im gerade vereinbarten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 07.02.2018.

Genau das ist auch ein wichtiges Ziel des Gütesiegels „Ausgezeichnet. FÜR KINDER“. Kranke Kinder und Jugendliche gehören in Qualitäts-Kinderkliniken. Das wissen betroffene Eltern und legen sehr viel Wert auf diese Auszeichnung.

Es ist das Anliegen aller in der Kinder- und Jugendmedizin Tätigen, die Qualität der stationären Behandlung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland zu erhalten und möglichst noch weiter zu verbesserern. Aus diesem Grund haben die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD), die Bundesarbeitsgemeinschaft Kind und Krankenhaus (BaKuK) und die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ) zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) 2009 das Gütesiegel ‚Ausgezeichnet. FÜR KINDER‘ entwickelt.

Aufgabe der 7köpfigen Bewertungskommission war herauszufinden, wie viele der bundesdeutschen Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin und/oder Kinderchirurgie die geforderten Qualitätskriterien erfüllen.

Eltern und Angehörige wünschen sich die bestmögliche, wohnortnahe stationäre Versorgung ihres kranken Kindes. Dabei ist das Gütesiegel und die Veröffentlichung unter www.ausgezeichnet-fuer-kinder.de eine hervorragende Orientierungshilfe für Eltern bei der Suche nach einer Qualitäts-Kinderklinik.

Aber auch im Rahmen ihrer Krankenhausplanung überprüfen einige Bundesländer die Strukturqualität „ihrer“ Kinderkliniken. Sie berücksichtigen dabei diesen von allen pädiatrischen und kinderchirurgischen Fachgesellschaften, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekräften und Elternverbänden gemeinsam getragenen Standard.

Dass sich medizinische Fachgebiete, wie die Kinder- und Jugendmedizin und die Kinderchirurgie bundesweit auf einen Mindestqualitätsstandard verständigt haben, trägt dazu bei, eine flächendeckende medizinische Versorgung für die kleine, aber wichtige Bevölkerungsgruppe Kinder und Jugendliche in bestmöglicher Qualität zu erhalten. Mit einer guten regionalen Vernetzung sollen zwei Ziele erreicht werden:
1. die wohnortnahe Grundversorgung in einer „ausgezeichneten“ Kinderklinik
2. die hochspezialisierte Versorgung in kinder- und jugendmedizinischen Zentren

Die Bewertungskommission hat bis heute bereits über 100 Kinderkliniken ausgezeichnet. In den nächsten Wochen wird die Überprüfung aller 237 Einrichtungen abgeschlossen sein.

Minister Karl-Josef Laumann, CDU, seit 01.01.2018 Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz der Länder, hat heute die Urkunden mit dem begehrten Zertifikat ‚Ausgezeichnet. FÜR KINDER‘ an die ersten 36 Kliniken überreicht.

Über den GKinD e.V.

Abgestimmtes Strukturpapier

Grundlage für das Gütesiegel ist ein mit allen pädiatrischen Fachgesellschaften abgestimmtes Struk-turpapier aus dem Jahr 2007. Die darin vereinbarten Mindestkriterien definieren, was eine Kinderklinik auszeichnet. Seit 2009 können Eltern somit selbst prüfen, ob es in ihrem Umfeld eine Qualitäts-Kinderklinik gibt.

Die Auszeichnung ist jeweils für 2 Jahre gültig. Im Jahr 2017 hat die Bewertung der Kinderkliniken zum 5. Mal stattgefunden. Durch die regelmäßige Neubewertung der Kinderkliniken soll eine stetige Verbesserung der stationären Versorgung unterstützt werden (siehe dazu auch weiter unten, "was sich verändert hat").

Klare Strukturvorgaben

Die Kliniken müssen ausnahmslos alle Standards für die multiprofessionelle und interdisziplinäre Versorgung erfüllen. Dies umfasst eine kontinuierliche kinderärztliche bzw. kinderchirurgische Be-setzung, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger(-innen) sowie speziell für Kinder qualifizierte Teams aus dem pädagogischen und medizinisch-therapeutischen Bereich.

Die ausgezeichneten Kliniken müssen zeigen, dass sie nicht nur eine gute Basisversorgung anbieten, sondern auch Netzwerke aufgebaut haben, die eine gute Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit seltenen und schwerwiegenden Krankheitsbildern sicher stellen.

Auch eine kinder- und familienorientierte Ausrichtung ist Bedingung für die Zertifikatvergabe. Dies zeigt sich an Besuchsregelungen und dem Angebot einer kostenlosen Mitaufnahme eines Elternteils bei Säuglingen und Kleinkindern.

Sämtliche Punkte der EACH-Charta (Charta für Kinder im Krankenhaus der European Association for Children in Hospital), wie zum Beispiel räumliche Gestaltung oder Sicherheitskriterien, müssen erfüllt werden.

Was hat sich in der 5. Bewertungsrunde verändert?

Gegenüber der vorhergehenden Bewertung wurden einige Kriterien weiter präzisiert.

Zum Nachweis einer hervorragenden Zusammenarbeit zwischen großen und kleineren Kinderkliniken müssen die Einrichtungen dies für die Schwerpunkte Neonatologie, Kinderchirurgie, Kinder-Hämatologie und -Onkologie schriftlich belegen. In dieser Bewertungsrunde wurde auf das erneute Einreichen von Vereinbarungen dann verzichtet, wenn die Klinik die Unterlagen bereits eingereicht hatte und sich aktuell auch keine Änderungen ergeben haben.

Die Anforderungen an den Pflegedienst sind unverändert streng. Seitens der Bewertungskommission wurde sehr darauf geachtet, dass mindestens 95% Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekräfte in der patientennahen Pflege eingesetzt werden. Dies ist gerade vor dem Hintergrund des neuen Pflege-berufegesetzes mit der Abschaffung des klassischen Berufsbildes für die Gesundheits- und Kinder-krankenpflege ein wichtiges Signal. Insbesondere für die Kinderkrankenpflegeausbildung ist jetzt eine gute Strukturierung der noch zu regelnden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wichtig.

Wenn eine Klinik sicherstellt, dass die operative Versorgung von Kindern bis 14 Jahre jederzeit durch einen Facharzt für Kinderchirurgie sichergestellt wird, erhält diese Kinderklinik ein PLUS (+) für die Erfüllung dieses für die hervorragende Behandlung von Kindern entscheidenden Strukturkriteriums.

Zusätzlich werden im Internet für jede aktuell ausgezeichnete Kinderklinik die vollen ärztlichen Wei-terbildungsbefugnisse für das Fachgebiet Kinder- und Jugendmedizin und Kinderchirurgie sowie pä-diatrische und kinderchirurgische Schwerpunkte (z.B. Neonatologie, Neuropädiatrie, Kinder-Hämatologie und -Onkologie, Diabetologie und Endokrinologie, Kinderkardiologie etc….) dargestellt. Hinzu kommen NEU die vorgehaltenen Schwerpunkte und Spezialisierungen für die stationäre Versor-gung sowie die vorgehaltenen Ambulanzen und Sprechstunden für die ambulante Versorgung. Dies hilft Eltern, die in ihrer Umgebung eine spezialisierte medizinische Behandlung für ihr Kind suchen, aber auch medizinischem Fachpersonal in Ausbildung.

Einen hohen Stellenwert hat auch die kostenfreie Mitaufnahme von Angehörigen, die die Kliniken bei Kindern im Vorschulalter gewährleisten müssen.

Ablauf der Überprüfung

Die Kinderkliniken füllen eine umfangreiche Checkliste aus (s. dazu www.ausgezeichnet-fuer-kinder.de). Die Richtigkeit dieser Selbstauskunft wird durch Unterschrift der Mitglieder der Betriebs-leitung bestätigt.

Die Bewertungskommission überprüft die Angaben aus dieser Selbstauskunft u.a. durch Abgleich mit Daten aus dem Internet. Außerdem werden die Kennzahlen mit deutschlandweiten Standards vergli-chen. Die eingereichten Daten werden geprüft. Ggf. werden ergänzende Unterlagen, wie z.B. Dienst-pläne, angefordert.

Bei einem Teil der Einrichtungen ist zusätzlich ein Vor-Ort-Besuch vorgesehen.

Homepage: www.ausgezeichnet-fuer-kinder.de

Die Homepage www.ausgezeichnet-fuer-kinder.de gibt Auskunft über den Stand der aktuellen Be-wertungsrunde, das Anforderungsprofil und die Prüfkriterien.

Alle ausgezeichneten Einrichtungen erfüllen die anspruchsvollen Mindestkriterien zur Qualitätssiche-rung. Sie sind übersichtlich gelistet und anwenderfreundlich in einer Landkarte aufgeführt. Es wird unterschieden nach Einrichtungen für Kinder- und Jugendmedizin und Kinderchirurgie.

Man kann erkennen, seit wann die Einrichtungen über das Gütesiegel verfügen und welche medizini-schen Spezialangebote sie vorhalten. Nicht zuletzt ist auch erkennbar, ob die Kinderklinik sicherstel-len kann, dass jederzeit ein Facharzt für Kinderchirurgie für die operative Versorgung zur Verfügung steht (Kinderklinik PLUS).

Bis zum Sommer 2018 werden alle Bewertungen abgeschlossen und die Internetseite aktualisiert sein.

Für weitergehende Informationen sind die aktuell ausgezeichneten Kinderkliniken jeweils auf ihre ei-gene Homepage verlinkt.

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