Seit dem 1. Januar 2017 können übrigens auch Altersvollrentner bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen, um ihre Rente weiter zu erhöhen.
Der monatliche Beitrag kann zwischen dem Mindestbeitrag von 84,15 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.187,45 Euro in beliebiger Höhe gezahlt werden.
Freiwillige Beiträge können wichtig sein, um den Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente aufrecht zu erhalten, die Wartezeit für eine Altersrente oder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Rehaleistungen zu erfüllen.
Weitere Informationen gibt es bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 88.
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