Deutschlands höchste Verwaltungsrichter haben entschieden: Städte dürfen Dieselfahrzeuge aussperren! Das hat Folgen – für die Verkehrspolitik, für Logistik und Handwerk, aber auch für den Rest- und Wiederverkaufswert alter Diesel. ARAG Experten beantworten die dringendsten Fragen zum dem weitreichenden Urteil.

Was wurde entschieden?

Vorweg: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat kein Diesel-Verbot erlassen! Es hatte lediglich zu entscheiden, ob Großstädte wie Düsseldorf und Stuttgart solche Verbote zur Luftreinhaltung anordnen dürfen. Vorangestellte Instanzen bejahten das. Umstritten blieb aber bis heute, ob sich dies mit dem geltenden Straßenverkehrsrecht deckt. Die Leipziger Richter bestätigten jetzt die Entscheidungen der Vorinstanzen weitgehend und gaben somit grünes Licht für die ersten Fahrverbote von Dieselfahrzeugen in deutschen Städten. Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Städte verklagt, um eine Senkung der Stickoxidbelastung durchzusetzen.

Dieselverbote – was nun?

In dem aktuellen Verfahren ging es zwar um kommunale Dieselverbote; trotzdem kommt auch der Bund durch das aktuelle Urteil in Zugzwang. Er müsste Maßnahmen ergreifen, um Dieselverbote durchzusetzen und kontrollierbar zu machen. Fraglich ist, ob entgegen der bisherigen Strategie des Bundesverkehrsministers nun doch die blaue Plakette kommt. Zumindest geht für Verkehrsexperten kein Weg mehr an ihr vorbei: Mit der blauen Plakette wären moderne Diesel mit der neuesten Abgas-Norm Euro 6 von Fahrverboten ausgenommen. Sie wäre außerdem die einfachste Hilfe, den Dieselbann zu kontrollieren: Wer Blau an der Scheibe hat, darf rein. Der Rest nicht.

Kann man alte Diesel nachrüsten?

Technisch ist die Hardware-Nachrüstung ab Euro-Norm 4, teils sogar bei noch niedrigeren Emissionsklassen, möglich, so ARAG Experten. Der Einbau eines SCR-Katalysators, der Abgaswerte auf Euro 6 oder besser bringt, koste allerdings zwischen 1.500 und 2.000 Euro – ist also für ältere Fahrzeuge kaum sinnvoll. Nur bei einer Massenumrüstung würden die Kosten erheblich sinken.

Wer ist betroffen?

Verkehrsexperten rechnen damit, dass noch knapp zwölf Millionen Diesel-Pkw deutschlandweit unterhalb der aktuellen Euro-6-Abgasnorm unterwegs sind. Die sind auf jeden Fall von Diesel-Verboten betroffen. Dazu kommen noch Liefer- und Transportfahrzeuge, eventuell sogar alte Benziner unterhalb von Euro 3. Details für Verbote sind Sache der Kommunen. Da stellt sich unweigerlich die Frage, ob angesichts solcher Zahlen ein Dieselbann überhaupt noch verhältnismäßig ist.

Ist das verhältnismäßig?

Grundsätzlich ja, sagt zumindest das BVerwG. Schutz von Leben und Gesundheit jener Menschen, die unter Verkehrsabgasen leiden, ist demnach höher zu bewerten als dagegen abzuwägende Rechtsgüter wie Eigentum und Handlungsfreiheit der vom Verkehrsverbot betroffenen Kfz-Eigentümer. Selbst wenn Ermächtigungsnormen in Straßenverkehrsordnung und Immissionsschutzgesetz derzeit ein Fahrverbot nicht stützten, darf daraus nicht folgen, dass es dann eben kein Verkehrsverbot zum Schutz der menschlichen Gesundheit gibt, erläutern ARAG Experten. Die Richter gaben den beklagten Kommunen Stuttgart und Düsseldorf aber auf, ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen. So müssten Übergangsfristen geschaffen werden und Fahrverbote dürften nur phasenweise eingeführt werden. Zudem bedürfe es hinreichender Ausnahmen, z.B. für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.