Nächste Schritte sind dafür getan: mzs Rechtsanwälte haben mehrere weitere Arrestbefehle gegen die Beteiligten – Privatpersonen und Unternehmen, insbesondere auch die Piccox Securitisation S.A. in Luxemburg – erwirkt.
Am 08.03.2018 erließ das Landgericht Aachen Arrestbefehle gegen 8 Beteiligte wegen eines Anspruches von Anlegern in Höhe von 650.000,00 EUR.
Mit Arrestbefehl vom 02.03.2018 hat zudem das Landgericht Köln Arrestbefehle gegen mehrere Beteiligte wegen eines Anspruches eines Anlegers in Höhe von 110.500,00 EUR erlassen.
Diese Arrestbefehle ermöglichen den mzs Rechtsanwälten nunmehr Vollstreckungsmaßnahmen in Vermögenswerte auszubringen, die bislang nicht allgemein bekannt sein dürften. Darunter sind zahlreiche Ansprüche aus Geschäftsverbindungen der Beteiligten zu Banken.
Ein Arrestbefehl dient der schnellen Sicherung von Vermögenswerten. Im Arrestbefehl des LG Aachen heißt es: "Es besteht die Besorgnis, dass ohne Verhängung des Arrestes die Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert würde. Insoweit sei es schon zu vereinbarungswidrigen Auszahlungen an Dritte gekommen."
Das heißt im Klartext: Für die Anleger, die bisher vergeblich auf Rückzahlung ihres Kapitals warten, ist das ein deutliches Zeichen, dass sie schnell handeln sollten.
Über 40 geschädigte Anleger haben sich inzwischen an die mzs Rechtsanwälte, Fachkanzlei für das Bank-und Kapitalmarktrecht, mit der Bitte um Unterstützung bei der Rückholung ihres Kapitals gewandt. In der Kanzlei arbeitet eine Task-Force, bestehend aus 4 Fachanwälten für das Bank- und Kapitalmarktrecht, nahezu rund um die Uhr an einer schnellen und umfassenden Sicherung aller greifbaren Vermögenswerte. Hierzu werden auch Maßnahmen im Ausland durchgeführt, die mit kooperierenden Anwälten, insbesondere in der Schweiz und Spanien, realisiert werden.
Wir werden fortlaufend über die weiteren Entwicklungen berichten.
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