Was passiert, wenn durch einen Unfall oder eine Krankheit Hilfsbedürftigkeit eintritt? Wenn ich auf Hilfe angewiesen bin und meinen Alltag nicht mehr alleine bewältigen kann? Wenn man jung und gesund ist, denkt man wahrscheinlich selten oder gar nicht über einen solchen Fall der Fälle nach.

Wenn etwas passiert und für einen solchen Fall keine Vorsorge getroffen wurde, muss vielleicht eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden. Es gibt jedoch Möglichkeiten, um schon in gesunden Tagen wichtige Regelungen zu treffen. Um diese Möglichkeiten aufzuzeigen kommt die Betreuungsbehörde des Vogelsbergkreises am Donnerstag, 29. März, von 15 bis 17 Uhr ins Beratungszentrum „M4“ nach Schotten.

Birgit Hoffmann und Manfred Kluger informieren dort über die Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung – übrigens nicht nur an diesem Tag. Sie stehen an jedem ersten Donnerstag im Monat im Beratungszentrum für Gespräche sowie für die Beglaubigung von Vollmachten zur Verfügung.

Um Anmeldung wird gebeten per Mail an manfred.kluger@vogelsbergkreis.de oder birgit.hoffmann@vogelsbergkreis.de bzw. telefonisch unter 06641 977-2082 oder -2083.

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