Das Parlament der Landesärztekammer Hessen hat heute an den Bundesgesundheitsminister appelliert, die geplante Kombination von Fallpauschalen- und Pflegepersonalkostenvergütung  auf den gesamten Personalbereich im Krankenhaus auszudehnen. Auch die vollständige Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen müsse für das ganze Krankenhauspersonal gelten.

Die isolierte Herausnahme von Pflegekosten aus dem DRG-System berge die Gefahr, dass Einsparungen im Personalsektor in der Folge vermehrt in anderen Personalbereichen, auch dem ärztlichen Bereich, erfolgen.

„Eine gute Versorgung der Patienten gelingt jedoch nur als multiprofessionelles Team“, heißt es in der einstimmig verabschiedeten Erklärung. Daher sei es nicht sinnvoll, den richtigen Weg der Ausgliederung von Personalkosten aus dem DRG-System nur für die Pflege zu gehen.

Die Qualität eines Krankenhauses und der Behandlungsergebnisse hänge auch von der Personalausstattung und der Wertschätzung des Personals ab, unterstrich der hessische Ärztekammerpräsident Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach.

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