Im Januar 2018 haben sich die Regelungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes geändert. Aber auch die Durchführungsverordnungen zum Energiesteuer- und Stromsteuergesetz haben sich geändert. Die „Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung vom 2. Januar 2018“ (https://www.bgbl.de/…*%5B%40attr_id%3D%27bgbl118s0084.pdf%27%5D__1516615772029) wurde am 8. Januar 2018 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 2 Seite 84-98 veröffentlicht und trat rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Zusätzliche Meldepflichten und administrative Neuregelungen

Die novellierten Durchführungsverordnungen enthalten hinsichtlich der Stromsteuer einerseits Vereinfachungen beim Versorgerstatus. Andererseits verschärfen sich die Bestimmungen in Bezug auf die Ausweisung stromsteuerlicher Begünstigungen auf den Rechnungen an gewerbliche Letztverbraucher.

Die Energiesteuer-Durchführungsverordnung sieht in einigen Fällen zukünftig Selbsterklärungen auf amtlich vorgeschriebenen Vordrucken bei Entlastungsanträgen nach §§ 53 und 53a Energiesteuergesetz (EnergieStG) vor. „Lieferer“ nach dem EnergieStG werden außerdem verpflichtet, Aufzeichnungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck vorzunehmen.

Für BHKW-Betreiber dürfte die Neuordnung des Paragraphen 53a des Energiesteuergesetzes besonders ins Gewicht fallen. Hierzu gehört insbesondere die Pflicht zur Anrechnung von Investitionsbeihilfen, die seit 1.4.2012 gewährt wurden, auf die vollständige Energiesteuer-Rückerstattung bei KWK-Anlagen.

Neue Regelungen als Seminar- und Konferenz-Thema

Die neuen Regelungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes sowie der Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnungen sind Themenfelder neuer Intensivseminare (https://www.bhkw-konferenz.de/…) und der BHKW-Jahreskonferenz „BHKW 2018“ (http://www.bhk2018.de).

Nach drei hervorragend bewerten und frühzeitig ausgebuchten Veranstaltungen finden die letzten beiden Intensivseminare zum Energiesteuer- und Stromsteuergesetz 2018 in diesem Jahr am 21. Juni 2018 in Magdeburg sowie am 12. September 2018 in Potsdam.
Die Jahreskonferenz „BHKW 2018 – Innovative Technologien und neue Rahmenbedingungen“ wird am 10./11. April 2018 im Kongresszentrum Dresden veranstaltet.

Über die BHKW-Infozentrum GbR

Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (https://www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Im Jahre 2018 wird eine BHKW-Datenbank mit komfortabler Suchfunktion auf der Seite BHKW-Beispiele.de (http://www.bhkw-beispiele.de) publiziert.
Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 (http://www.bhkw-kenndaten.de) aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im Frühjahr 2018 wird dann die aktualisierte Version der "BHKW-Kenndaten 2018/2019" zur Verfügung stehen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 10.000 Abonnenten kostenlos informiert (www.bhkw-infozentrum.de/service/newsletter.html).
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook (www.facebook.com/bhkw.infozentrum), auf Twitter (www.twitter.com/bhkwinfozentrum) sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke – Energieversorgung der Zukunft"´(https://www.xing.com/net/blockheizkraftwerke/).

Drei redaktionell aus mehr als 53.000 Quellen zusammengetragene Pressespiegel ermöglichen einen einfachen Überblick über neue Trends in Technik, Markt und Politik (https://www.bhkw-infozentrum.de/aktuelles.html).

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