Mitarbeiter der Kirchen müssen nicht mehr zwingend Mitglieder ihres Arbeitgebers sein. Das haben nun die Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) entschieden. Wer für die Kirche arbeitet, musste sich bisher zu ihrem Glauben bekennen. Gleichzeitig führte an kirchlichen Arbeitgebern etwa im Gesundheitswesen und bei der Kinderbetreuung mit ihren 1,2 Millionen Mitarbeitern kaum ein Weg vorbei. Wer den Boden einer Kita wischt oder Büroarbeiten erledigt, der muss dies aber nicht besonders katholisch oder evangelisch tun, haben jetzt die Richter in Luxemburg entschieden. Wer hingegen Kinder christlich erziehen soll, muss sich auch weiterhin konfessionell binden. Entscheidend sind in Zukunft objektive Kriterien zur Besetzung einer Stelle, die gerichtlich überprüfbar sein müssen. Mit diesem Urteil haben die Richter laut ARAG Experten klargestellt, dass sich die Kirchen trotz gesonderten Arbeitsrechtes wie alle Arbeitgeber diskriminierenden Auswahlverfahren enthalten müssen (EuGH, Az.: C-414/16).

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