Begutachtungsgegenstand im Verfahren der Systemakkreditierung waren unter anderem die internen systemischen Strukturen und Prozesse zur Qualitätssicherung und -entwicklung für den Bereich Studium und Lehre. Dazu galt es umfassende Selbstberichte zusammenzustellen, die die Basis dieser Prüfungen bildeten. Die unterschiedlichen Phasen, die bei diesem Verfahren durchlaufen werden mussten, beinhalteten außerdem zwei Vor-Ort-Begehungen, an denen ein Gutachtergremium die Hochschule und dessen System zur Qualitätssicherung und -entwicklung eingehend begutachtete, befragte und sehr genau unter die Lupe nahm.
Autonomie der Hochschule stärken
Mit der Entscheidung zur Systemakkreditierung traf die Hochschule Worms eine bewusste Entscheidung für mehr Autonomie bezüglich der qualitätssichernden Maßnahmen. Ein erfolgreich akkreditiertes Qualitätsmanagement-System erlaubt der Hochschule, selbstständig die Prüfung und Akkreditierung von Studiengängen mit Hilfe der zuvor eingerichteten Entscheidungsgremien vorzunehmen. Verkürzte Prozessdurchlaufzeiten machen es möglich, als Hochschule auf sich ändernde Marktbedingungen schneller reagieren zu können.
Hochschule als Ganzes
Die Vorteile einer Systemakkreditierung sind nicht zu übersehen. Durch die umfangreichen Vorbereitungen und die Einbindung aller Statusgruppen, trägt dieses Verfahren zur konstruktiven Weiterentwicklung des Miteinanders bei. Alles in allem ein Prozess, der eine ganz neue Dynamik für die Hochschule mit sich bringt, die hier als ein Ganzes agiert. Aufgrund der geschaffenen Strukturen und Prozesse kann nun viel flexibler auf Veränderungen bei den Inhalten in den Studienfächern reagiert werden und damit kann die ständige Aktualität der Curricula gewährleistet werden. Der Bereich der Qualitätssicherung und -entwicklung wird somit ein fester Bestandteil für die gesamte Hochschule und ist für die Entwicklung einer dezidierten Qualitätskultur auf allen Ebenen und in allen Bereichen mitverantwortlich.
Mit der Systemakkreditierung ist die Arbeit aber keineswegs abgeschlossen. Denn der Prozess der Qualitätssicherung wird kontinuierlich weiterentwickelt. Die Studiengänge sind beispielsweise alle acht Jahre neu durch die Hochschule zu akkreditieren. Und auch die Systemakkreditierung muss sich nach sechs Jahren erneut auf den Prüfstand stellen lassen.
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