Das neue Verpackungsgesetz kommt – was besonders für den Online- und Versandhandel wichtig ist. Am 1. Januar 2019 löst das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) die derzeitige Verpackungsverordnung ab. Damit ergeben sich gerade für viele Versender wichtige Fragen zu Verkaufs- oder Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungsmaterialien. Aber auch Begriffe wie die Beteiligungspflicht, Registrierungspflicht und die neugeschaffene "Zentrale Stelle Verpackungsregister" gilt es zu klären.

Wir haben Geschäftsführer Peter Désilets von der Pacoon GmbH, Deutschlands führender Verpackungs-Designagentur für nachhaltige Verpackungslösungen, befragt, was die Caravaning Branche mit dem neuen Gesetz ab 2019 zu beachten hat.

Frage: Herr Désilets, im Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Da geistern Begriffe wie Beteiligungspflicht und Registrierungspflicht durch die Medien. Was wird da geregelt?

Antwort: Generell muss sich jedes Unternehmen, das verpackte Produkte in Umlauf bringt – in der Regel Packungen, die der Käufer mitnimmt oder erhält – erst bei der Zentralen Stelle registrieren, bevor es sich mit einem Entsorger über einen Entsorgungsvertrag einigt. Registriert werden müssen alle Produkte mit Produktbezeichnung/Markennamen, die Verpackungsmenge und die Aufteilung nach Materialien. Wer nicht registriert ist, macht sich strafbar, wenn er die Produkte in Verkehr bringt – sprich an einen Händler oder direkt an einen Verbraucher liefert oder verkauft. Aber eigentlich sollte er das heute auch schon mit einigen Ausnahmen. Die Dualen Systeme rechnen mit 700.000 Unternehmen, die sich registrieren müssen. Heute sind etwa 30.000 Unternehmen registriert. Es wird davon ausgegangen, dass viele Unternehmen heute Produkte in Verkehr bringen, deren Entsorgung nicht über Lizenzen geregelt ist, davon viele im Online-Handel. Andere Unternehmen lassen ihre Verpackungen von Verpackungsherstellern vorlizensieren, damit sie ihre eigenen, kleineren Mengen nicht individuell vertraglich entsorgen lassen müssen.

Im Gesetz sind außerdem Quoten für das Recycling festgelegt. Die Entsorger und Recycler sind also verpflichtet, diese Quoten zu erreichen, durch bessere Sammlung, Trennung oder Wiederverwertung. Es ist zu erwarten, dass die Verpackungen, die schlechter zu recyclen sind und damit zu schlechteren Quoten führen, auch teurer in der Entsorgung sein werden. Dann steigt der Druck auf die Produzenten, ihre Verpackungen zu optimieren, weil es eine Kostenersparnis bedeutet – und beim Verbraucher zu höherem Image führen wird.

Frage: Was hat das neue Verpackungsgesetz mit der Caravaning-Branche zu tun? Wer ist in dieser Branche betroffen?

Antwort: Die Caravaning-Branche ist genauso betroffen, wie jede andere Branche auch. JEDE Packung muss registriert werden, auch wenn ich ein Zubehörteil erst beim Großhändler verpacke, beispielwsweise in ein Kunststoffkästchen, oder auf einen Karton sleeve, wie häufig üblich in der Caravaning-Branche. Dann geht die Pflicht auf den Händler über, der die Teile verpackt.

Frage: Ist die gesetzliche Mindest-Reyclingquote mit dem neuen Gesetz verändert worden?

Antwort: Ja, das Gesetz sieht höhere Quoten vor als heute üblicherweise erreicht werden, in allen Packungstypen. Vor dem Verpackungsgesetz gab es keine festgelegte Quote. Ab 2019 gelten diese gesetzlichen Quoten, ab 2022 werden sie nochmals erhöht. Insbesondere für Kunststoffe erhöhen sich die Quoten deutlich, diese sind heute auch am geringsten.

Die neu festgelegten Quoten des Verpackungsgesetzes für die nächsten Jahre enthalten ambitionierte Zielvorgaben.

Frage: Wie muss der einzelne Hersteller oder Händler nun auf das neue Verpackungsgesetz reagieren?

Antwort: Der Hersteller beziehungsweise Händler (und eine dort vertretungsberechtigte Person) sind verantwortlich. Dritte Personen dürfen das für die Hersteller nicht erledigen, sie können aber die Daten vorbereiten. Außerdem muss die Wahrheit der Angaben erklärt werden, die dann auch einer Prüfung standhalten muss. Alle Hersteller müssen sich registrieren, auch wenn sie schon seit Jahren ihrer Pflicht durch Beauftragung eines Unternehmens des Dualen Systems nachgekommen sind.

Frage: Wer ist nun für die Registrierung der Verpackungen zuständig?

Antwort: Wichtig ist erstmal die Frage, ob jemand Inverkehrbringer ist? Nur dann muss er kurzfristig reagieren. Produziere ich für einen Händler, der das verpackte Produkt unter seinem Handels-Namen verkauft, muss der Händler aktiv werden. Bin ich Online-Händler und importiere Produkte, muss ich diese registrieren. Beziehe ich diese Produkte von einem Lager in Deutschland, muss der Importeur diese Verpackungen registrieren. Beziehe ich die Importware "Frei Haus", ist der ausländische Hersteller registrierungspflichtig. Verkaufe ich meine Ware aus dem Ausland heraus nach Deutschland, bin ich für die Registrierung verantwortlich.

Frage: Was muss der Hersteller nach einer Registrierung tun, um an dem System (wie beispielsweise Der Grüne Punkt) beteiligt zu werden (Systembeteiligungspflicht)?

Antwort: Nach der Registrierung bei der "Zentralen Stelle Verpackungsregister"- voraussichtlich ab Oktober 2018 bis zum 31. Dezember 2018 – muss sich der Hersteller mit einem Unternehmen der Dualen Systeme vertraglich auf die Entsorgung/Verwertung seiner Verpackungen binden. Dabei werden erstmal die heute üblichen Gebühren maßgeblich angesetzt. Im Spätsommer/Herbst 2019 sollen die Dualen Systeme dann Lizenzen für die unterschiedlichen Verpackungstypen mitteilen. Diese werden dann für die Zeit danach angesetzt werden.

Frage: Früher gab es bestimmte Bagatellgrenzen, die eine Teilnahme am dualen System regelten. Wer wenig Verpackungen versendet hat, fiel nicht unter die Verpackungsverordnung. Gibt es die Bagatellgrenze noch im neuen Gesetz?

Antwort: Das ist so nicht ganz korrekt. Bagatellgrenzen regelten nur, wie detailliert die Aufschlüsselung der in Verkehr gebrachten Verpackungen angegeben werden musste. Mit dem neuen Verpackungsgesetz gibt es keine Bagatellgrenzen mehr. Der Hersteller meldet seine Mengen also bei der Registrierung an die Zentrale Stelle. Bei einem Vertrag mit einem Unternehmen des Dualen Systems melden diese ebenfalls die Mengen an die Zentrale Stelle. Bei einer Überprüfung später, wie durch den Wirtschaftsprüfer, wird dann geprüft, ob die Mengen stimmten. Wer zu geringe Mengen angibt, wird also irgendwann zur Kasse gebeten werden, vom Dualen System-Partner oder per Anzeige.

Frage: Was hat sich zu der bisherigen Verpackungsordnung geändert, was muss ein Versender (Hersteller) jetzt neu beachten?

Antwort: Wichtig ist hier, dass Versandverpackungen auch lizensierungspflichtig sind. Auch Umverpackungen, die mehrheitlich beim Endverbraucher verbleiben, wie Sixpacks, Sleeves für Multipacks, Umkartons, die meist beim Verbraucher landen. Auch können Fast Food-Geschäfte die Becher, Schalen oder Schachteln nicht mehr "vorlizensieren", sprich, bisher hat der Verpackungshersteller diese Packungen gesammelt lizensiert und bezahlt. Das geht nicht mehr.

Frage: Gibt es Strafen oder Sanktionen, wenn nicht registrierte Verpackung in den Verkehr kommen?

Antwort: Ja, das Gesetz sieht Strafen vor, bis zu 100.000,- Euro PRO FALL! Jeder kann in der Registrierungsliste der Zentralen Stelle nachsehen, ob sein Wettbewerber seine Produktverpackungen registriert hat. Und kann einen Verstoß melden.

Frage: Wie kann Pacoon da der Branche helfen? Welche Leistung bietet Pacoon genau an?

Antwort: Erfahrungsgemäß haben die meisten Unternehmen nur sehr geringen Überblick über die bestehenden Alternativen. In der Regel wird der eigene Verpackungshersteller um Alternativen gebeten. Die aber können nur das vorschlagen, was sie selbst im Sortiment haben. Wir verfolgen die Branche und insbesondere neue, nachhaltigere Lösungen. Darum können wir Unternehmen eine gute erste Orientierung hinsichtlich der möglichen Alternativen oder Verpackungslieferanten geben.

Außerdem hören wir sehr häufig, dass Verbraucher bei nachhaltigeren Verpackungen dieses nicht wahrnehmen, das hat auch gerade eine Studie bestätigt – das ist eine Frage der Kommunikation auf der Verpackung. Hier können wir unsere Erfahrung einbringen, wie die Bestrebungen des Unternehmens auch beim Verbraucher ankommen.

Und als weitere Unterstützung können wir den Unternehmen helfen, die Verpackungen neu zu konzipieren – mit besserem Handling, umweltfreundlicherem Auftritt und damit positivem Imagetransfer und teilweise auch mit Kostenersparnis.

Frage: Sie werben mit dem Marktvorteil von nachhaltiger Verpackung. Lohnt es sich, nachhaltige Verpackungen einzuführen, was hat der Hersteller davon?

Antwort: Es gibt genügend Beispiele, dass nachhaltigere Verpackungen Kosten reduzieren können, wenn man die gesamte Packungskonzeption auf den Prüfstand stellt. Auch die neuen Gebühren durch das Verpackungsgesetz können zu einem Kostenvorteil führen, wenn die Verpackungen für das Recycling optimiert werden. Dazu plant die EU gerade Steuern auf Kunststoff. Diese Steuern können nach momentanen Plänen sogar mehr betragen als die Lizenzgebühren der Dualen Systeme. Außerdem kann sich ein Unternehmen heute noch mit dem Nachhaltigkeitsaspekt vom Wettbewerb abheben. In ein paar Jahren ist man dann schnell nur noch "Standard", wenn der Wettbewerb es vorgemacht hat.

Wenn ich das Beispiel von StartUps nehme, die uns häufig kontaktieren, dann gibt es quasi kein StartUp mehr, das nicht eine nachhaltige Verpackungslösung als Wunschanforderung definiert. Das ist die nächste Generation, bei der sich ein Unternehmen heute schon ein positives Image aufbauen kann. Etablierte Unternehmen haben dabei den Vorteil, dass sie ihre bestehenden Mengen an Verpackungen schon kennen.

Seit Jahren verfolgt Pacoon die Entwicklungen des Marktes, berät Unternehmen auch in der Caravaning-Branche und hat ein breites Netzwerk an Lieferanten und Instituten.

Frage: Wie haben Sie beispielsweise dem Zubehörlieferanten TRUMA genau geholfen?

Antwort: Wir haben für TRUMA ein Verpackungskonzept entwickelt, das das komplette Ersatzteil- und Zubehörsortiment abdeckt und dabei die Vielfalt der Verpackungen weitestgehend reduziert. So soll der Lager- und Abpackaufwand möglichst klein gehalten werden. Außerdem wollte TRUMA möglichst nachhaltige Verpackungen verwenden. Auch unsere Recherche im Handel hat ergeben, dass nachhaltige Materialien wie Kartonage positiv aufgenommen werden.

Ein großer Wettbewerber hatte gerade sein ganzes Sortiment in Kunststoffpackungen verpackt. Das wurde schon vom Handelspersonal negativ betrachtet, der Verbraucher sieht das gemäß unseren eigenen Studien genauso. Für einen Hersteller im Bereich Camping & Caravaning, wo es sich um Natur und Outdoor dreht, schadet das natürlich dem Image, wenn andere Wettbewerber nachhaltigere Verpackungen bieten.

Wir konzipieren also auch die Verpackungen selbst – wahlweise unabhängig vom oder zusammen mit dem aktuellen Verpackungslieferanten des Unternehmens. Natürlich gestalten wir diese dann auch gern grafisch, nicht nur um die Nachhaltigkeits-Bestrebungen der Unternehmen zu kommunizieren. Sondern auch, weil wir wissen, dass mit einem Relaunch durchaus 10-30 Prozent Mehrabsatz möglich sind, wenn die Marke wertig gestärkt, die Produktvorteile klar kommuniziert oder die Packungen aufmerksamkeitsstark gestaltet sind. Die Verpackung ist nun mal das wichtigste Kommunikationsmittel einer Marke.

Herr Désilets, vielen Dank für das Gespräch!

Infos: www.pacoon.de

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