Zur Vorbereitung auf die  EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) liegt in vielen Firmen der Fokus vor allem auf der Absicherung der IT-Infrastruktur und der Umsetzung von Compliance-Richtlinien im Umgang mit personenbezogenen Daten.
Was dabei gerne übersehen wird: Nicht nur ausgefeilte High-Tech-Angriffe stellen ein Risiko dar. Im Alltag reicht oft bereits ein schneller Blick über die Schulter oder von der Seite auf das eigene Notebook – beispielsweise von einem allzu neugierigen Sitznachbarn im Flugzeug, im Zug oder in der Hotel-Lounge – um potenziell kritische Daten zu offenbaren. „Visual Hacking“ heißt hier das Stichwort – also das optische Ausspähen durch unbefugte Dritte.

Ein Thema, dass Firmen angesichts der DSGVO, die nun am 25. Mai endgültig in Kraft tritt, durchaus ernst nehmen sollten. Denn Artikel 5 der Verordnung sieht beispielsweise ganz klar vor, dass durch „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen eine angemessene Sicherheit“ für personenbezogene Daten gewährleistet werden muss, einschließlich „Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust“.

Die Experten des Notebook-Zubehörspezialisten DICOTA (https://www.dicota.com/…) haben deshalb drei goldene Regeln für alle zusammengestellt, die sich nicht länger auf den Bildschirm schauen lassen möchten.

Regel 1: Physisch absichern: Blickschutzfilter für Notebooks einsetzen

Der Verzicht auf das mobile Arbeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln und an anderen Orten stellt in den meisten Unternehmen keine ernsthafte Option dar. Es geht deshalb darum, auf technische Weise zu verhindern, dass Dritte Bildschirminhalte mitlesen oder schlimmstenfalls gar abfotografieren können. Zum Mittel der Wahl haben sich geeignete Blickschutzfilter für Notebooks entwickelt. Die Spezialfolien werden auf dem Bildschirm des Notebooks angebracht. Während der rechtmäßige Nutzer des Geräts auch weiterhin freie Sicht genießt, ist der Blick von der Seite deutlich eingeschränkt. Sitzt ein Nutzer nicht im üblichen Bereich frontal vor dem Screen, ist lediglich eine schwarze Fläche wahrnehmbar. Gerade für typische Szenarien beim mobilen Arbeiten bietet dies einen deutlich erhöhten Schutz.

Bei der Auswahl eines Filters sollten Unternehmen je nach Einsatzweck darauf achten, wie die Folie befestigt wird und nach welchen Seiten Schutz vor unerwünschten Blicken geboten wird. Im Handel gibt es sowohl permanent angebrachte Blickschutzfilter als auch solche, die zum Beispiel magnetisch oder über Einschubleisten fixiert und bei Bedarf schnell abgenommen werden können. Hochwertige Folien verfügen dabei über eine matte und eine glänzende Seite, so dass passend zu den Lichtbedingungen die optimale Variante gewählt werden kann. Je nach Schutz-Level sind zudem sogenannte 2-Wege- und 4-Wege-Filter erhältlich, die das Display entweder nur seitlich (von links und rechts) oder aber aus allen Blickrichtungen schützen. Manche Filter bieten darüber hinaus den zusätzlichen Vorteil, dass durch eine spezielle Beschichtung der Blaulicht-Anteil reduziert wird. Gerade bei längeren Arbeiten am Bildschirm kann dies eine vorzeitige Ermüdung der Augen verhindern.

Regel 2: Auch kleine Displays sind gefährdet: Smartphones und Tablets nicht vergessen

Ob kurze E-Mail unterwegs oder der Eintrag in die Kundendatenbank direkt nach dem Außendiensttermin: Moderne Smartphones und Tablets ermöglichen es vielfach, das Notebook bei kleineren Arbeiten in der Tasche zu lassen. Das bedeutet gleichzeitig jedoch: Auch kleinere mobile, geschäftlich genutzte Geräte sollten vor unbefugten Blicken geschützt werden. Mit einer geeigneten Blickschutzfolie lässt sich dabei gleich doppelter Nutzen erzielen: Denn einige Modelle sind auch als generelle Display-Schutzfolie ausgelegt und schützen die empfindliche Glasoberfläche vor Beschädigungen und Kratzern, ohne dabei die Touch-Funktionalität zu beinträchtigen.

Regel 3: Neugierige Blicke ins Büro: Auch an stationäre Geräte denken

Auch wenn Notebooks, Smartphones und Tablets beim Thema Blickschutz naturgemäß meist im Fokus stehen: Unter Umständen stellen auch stationär genutzt Rechner bzw. deren Monitore ein Sicherheitsrisiko für Visual Hacking dar. Sind Bildschirme etwa durch Fensterfronten, Glastüren oder in gemeinsam genutzten Büros mit Publikumsverkehr einsehbar, sollten auch hier geeignete Schutzvorkehrungen getroffen werden. Das muss in diesem Fall nicht immer zwangsläufig ein Blickschutzfilter sein – oft kann es auch ausreichend sein, zum Beispiel die Positionierung des Bildschirms zu überprüfen und gegebenenfalls durch Umstellen für besseren Sichtschutz zu sorgen.

DICOTA hat sich auf Zubehör, Accessoires und Tragelösungen für Notebooks und andere mobile Geräte spezialisiert. Dazu zählen auch Blickschutzfilter mit Mikrolamellen-Technologie, die in unterschiedlichsten Größen verfügbar sind. Die Folien können zudem bereits in Kleinserien individuell und maßgenau angefertigt werden, um optimal zum jeweiligen Gerät zu passen.

Über die DICOTA SCHWEIZ AG

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Seit über 25 Jahren entwirft und fertigt DICOTA innovative, langlebige und stilvolle Tragelösungen und Zubehör für Medien-Geräte. Das Portfolio besteht aus Notebooktaschen, Tablet-Zubehör und Mobile Office Solutions. Zudem bietet DICOTA massgeschneiderte Projektlösungen an; seien es multifunktionale Tragelösungen für Mitarbeitende oder Projektsituationen. Praktisches Zubehör wie Mäuse, Schlösser, USB-Hubs, und Bildschirm-Produkte rundet das Angebot von DICOTA ab. Die Produkte sind in über 60 Ländern erhältlich. Seit 2013 wird DICOTA von einem deutsch-schweizer Inhaber- und Managementteam geführt.
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