Die jährlich rund 1,58 Millionen Rentenbescheide der Rentenversicherung finden bei den angehenden Rentnerinnen und Rentnern eine immer höhere Akzeptanz. Das ergibt sich aus Zahlen der Deutschen Rentenversicherung. Danach ist die Zahl der Widersprüche gegen Rentenbescheide in den vergangenen zehn Jahren um mehr als ein Drittel gesunken. Wurde 2007 noch in rund 232.000 Fällen Widerspruch gegen einen Rentenbescheid eingelegt, war dies 2017 nur noch rund 148.000 Mal der Fall. Allein 2017 gab es einen Rückgang um rund sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

„Wir führen diese erfreuliche Entwicklung unter anderem darauf zurück, dass wir unseren Versicherten seit einigen Jahren schon frühzeitig ihren Versicherungsverlauf zusenden“, so die Deutsche Rentenversicherung. Der Versicherungsverlauf gibt wieder, welche Daten aus der eigenen Versicherungsbiografie die Deutsche Rentenversicherung bereits gespeichert hat. Er ist Grundlage der späteren Rentenberechnung. „Wir empfehlen unseren Versicherten daher, den Versicherungsverlauf frühzeitig zu überprüfen und uns bei Lücken geeignete Unterlagen und Nachweise zuzusenden“, so die Rentenversicherung weiter. Nur bei einem vollständigen Versicherungsverlauf kann die Rente richtig berechnet werden. Geklärte Versichertenkonten sind Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Arbeit der Rentenversicherung und können Fehler in Rentenbescheiden bereits frühzeitig vermeiden.

Hervorzuheben sei auch die positive Wirkung der verstärkten Informationsarbeit der Deutschen Rentenversicherung, heißt es weiter. Sie habe dazu beigetragen, dass sich Versicherte im Rahmen der Altersvorsorgeplanung früher als in der Vergangenheit aktiv mit ihren Ansprüchen in der gesetzlichen Rentenversicherung auseinandersetzen. Widersprüche gegen Bescheide der Rentenversicherung sind damit oft entbehrlich geworden. „Auch haben wir die Qualität unserer Rentenbescheide in den letzten Jahren deutlich verbessert, indem wir sie verständlicher formuliert und übersichtlicher gestaltet haben“, so die Rentenversicherung. Ebenso habe das Auslaufen einzelner Rentenarten, wie der Altersrente nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit, bei denen in der Vergangenheit vermehrt Widersprüche eingelegt wurden, zu dieser positiven Entwicklung beigetragen.

Weitere Informationen gibt es bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Am Alten Viehmarkt 2
84028 Landshut
Telefon: +49 (871) 81-0
Telefax: +49 (871) 812-140
http://www.drv-bayernsued.de

Ansprechpartner:
Jan Paeplow
Pressesprecher
Fax: +49 (89) 6781-3050
E-Mail: jan.paeplow@drv-bayernsued.de
Sandra Skrzypale
Nordbayern
Telefon: +49 (921) 607-3456
E-Mail: uk@drv-nordbayern.de
Ingrid Högel
Schwaben
Telefon: +49 (821) 500-1588
E-Mail: presse@drv-schwaben.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.