Siebenjähriger haftet nicht
Kinder haften nicht für Beschädigungen an geparkten Fahrzeugen, wenn der Schaden bei altersgemäß falscher Einschätzung der im Verkehr bestehenden Gefahren zugefügt wurde. Die Klage eines Mannes auf Schadensersatz in Höhe von 1468,34 Euro wegen eines Kratzers, den ein siebenjähriger Schüler Mehr