Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker e.V. (ADKA) ist der festen Überzeugung, dass die Bedeutung des Faches Klinische Pharmazie für die zukünftige Berufsausübung (Berufsanforderungsprofil/Kompetenzen) in der aktuell geltenden Approbationsordnung für Apotheker (AAppO, 2001) nicht angemessen berücksichtigt ist! So nehmen die Fächer des Stoffgebietes V (Klinische Pharmazie und Pharmakologie und Toxikologie) nur 12,4% der Gesamtausbildungsstunden im Deutschen Universitätsstudium der Pharmazie ein. Die Anteile der Fachinhalte für die fünf Hauptfächer im Pharmaziestudium sollten in einem neu strukturierten Pharmaziestudium mit gleichen curricularen Zeitansätzen vermittelt werden. Die Fächer Klinische Pharmazie und Pharmakologie und Toxikologie müssen im Universitätsstudium für Apotheker in der Zukunft verstärkt gelehrt werden.
Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker e.V. (ADKA) hat im Präsidium, Vorstand und in der Mitgliederversammlung 2018 Grundpositionen der ADKA e.V. zu aktuellen Fragestellungen der pharmazeutischen Ausbildung (Universitätsstudium und PJ) und der Postgraduierten-Weiterbildung einhellig verabschiedet. Lesen sie jetzt auch das in der Fachzeitschrift Krankenhauspharmazie (Heft Juni 2018) veröffentlichte ADKA-Statement hierzu:
Link: http://www.krankenhauspharmazie.de/fileadmin/kph/statements/kph201806_artikel2951.pdf
Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA e.V.) vertritt die Interessen von mehr als 2200 Deutschen Krankenhausapothekern. Er ist zugleich Berufsverband und wissenschaftliche Fachgesellschaft. Im Fokus der Verbandsarbeit steht es, den bestmöglichen Nutzen der Arzneimitteltherapie für die Klinikpatienten in deutschen Krankenhäusern, zu gewährleisten. Hierzu ist es notwendig, eine größtmögliche Sicherheit in der Arzneimittelversorgung ebenso wie eine sehr hohe Arzneimittel- und Arzneimitteltherapiesicherheit zu erzie-len.
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