„Mehr als fünf Millionen Menschen arbeiten in der Agrar- und Ernährungsbranche. Das sind stolze 13 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland. Sie alle tragen dazu bei, dass ein Drittel unserer Produkte aus der Land- und Ernährungswirtschaft in den Export gehen. Und das mit steigender Tendenz, obwohl die internationalen Beziehungen in den vergangenen Jahren nicht gerade einfacher geworden sind. Allein die verarbeitende Ernährungsindustrie ist der drittgrößte Industriezweig in Deutschland und damit ein Stabilitätsanker der deutschen Wirtschaft. Unsere Agrar- und Ernährungsindustrie ist dabei nicht nur drittgrößter Exporteur der erstklassigen Produkte, sondern setzt auch Maßstäbe beim Umwelt- oder Tierschutz.
Mein Ministerium unterstützt die Unternehmen der Branche indem wir beispielsweise im Rahmen des Exportförderprogrammes Unternehmerreisen anbieten. Auch eine Vielzahl von Marktstudien, Informationsveranstaltungen, Messen und Schulungen tragen dazu bei. Ich komme selbst aus einer Unternehmerfamilie. Deshalb weiß ich aus eigener Erfahrung: Am Ende des Tages ist entscheidend, dass die Zahlen stimmen. Und gerade weil der Export dabei eine zentrale Rolle spielt wird mein Ministerium in Zukunft mehr Geld denn je für die Förderung des Exports zur Verfügung stellen.“
Hintergrund:
Der Außenwirtschaftstag der Agrar- und Ernährungswirtschaft findet alle zwei Jahre statt und wird gemeinsam vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dem Auswärtigen Amt, sowie der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) organisiert. Ziel ist ein intensiver Wissens- und Erfahrungsaustausch von Fachexperten aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung. In vier Länderforen zu China, Frankreich, Indonesien und Mexiko tauschen sich die Teilnehmer über die politische Lage, Handelsstrukturen, Absatzchancen sowie über Möglichkeiten für den konkreten Markteinstieg deutscher Firmen aus. Außerdem diskutieren die Experten in zwei Fachforen die Themen „Veterinärrechtliche Fragen beim Export“ und „Menschenrechte in der Lieferkette – Risikoanalyse und Beschwerdemechanismen“.
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