Der Sommer steht vor der Tür! Für viele Motorradfahrerinnen und-fahrer steht schon lange fest, wohin es diesmal geht, die Vorfreude ist groß. Doch wie sieht es mit spezifischen Regelungen für motorisierte Zweiräder in den europäischen Nachbarländern aus? Welche Vorschriften gelten und was eventuell mitzuführen ist, hat das Essener Institut für Zweiradsicherheit (ifz) gelistet. Alle Regelungen stehen auf der ifz-Webseite sowie in der ifz-App „MOTO“ kostenfrei zur Verfügung.

Motorradbekleidung in Form einer kompletten Montur müssen Motorradfahrer beispielsweise in Belgien tragen. Egal, was aber der jeweilige Gesetzgeber verlangt, gehört zum Motorradfahren natürlich immer eine entsprechende Ausrüstung von Kopf bis Fuß dazu. Das sollte an dieser Stelle jedem klar sein, egal ob gesetzlich geregelt oder nicht. Im Gegensatz zu deutschen Regelungen ist auch das Mitführen einer Warnweste, die bei einer Panne oder einem Unfall übergezogen werden muss, beispielsweise in Luxemburg, Frankreich und Spanien Pflicht. Dazu schreiben einige Länder auch das Mitführen eines Warndreiecks oder von Verbandmaterial vor. Spezifische Tempolimits, Informationen über Umweltzonen, oder wo im Stau vorbeigefahren werden darf, sind in der ifz-Länderliste ebenso enthalten.

Was sonst noch unter sicherheitsrelevanten Aspekten für den Motorrad-sommer 2018 gilt, kann im großen Sommerspecial unter www.ifz.de vertieft werden. Hier gibt es zahlreiche Infos über die Vorbereitung der Maschine vor der großen Tour oder das Fahren in der Gruppe, dazu weitere Tipps für unterwegs. Die ifz-App „MOTO“ bietet darüber hinaus mit der Urlaubs-Checkliste ein hilfreiches Tool, um das Packen zu erleichtern. Hier kann jeder ganz einfach auf seinem Smartphone abhaken, was noch mit muss.

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