Kammerpräsident Jöst: „Für das regionale Handwerk eine große administrative Erleichterung“

Seit zehn Jahren erleichtert er den Arbeitsalltag von zahlreichen Betrieben in Nordbaden – und erfreut sich deshalb zunehmender Beliebtheit: der Handwerkerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar. Von der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH im Rahmen eines Modellprojekts zur Verwaltungsvereinfachung entwickelt und 2008 gemeinsam mit den 85 Straßenverkehrsbehörden in der Region eingeführt, hat er inzwischen seinen festen Platz hinter vielen Windschutzscheiben. Exakt 3.647 Mal wurde die Lizenz zum Parken allein im Jahr 2017 vergeben; nahezu 25.000 Exemplare waren es in Summe in der ersten Dekade. „Am Handwerkerparkausweis zeigt sich der praktische Nutzen der länderübergreifenden Zusammenarbeit. Einmal bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt, gilt er ein Jahr lang in allen 290 Städten und Gemeinden der Metropolregion Rhein-Neckar und darüber hinaus auch in der Technologieregion Karlsruhe“, sagt Dr. Christine Brockmann, Geschäftsführerin der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH. Handwerksbetrieben spart er damit Zeit und Geld. Zum einen, weil Behördengänge entfallen. Zum anderen, weil der Handwerkerparkausweis mit einer Jahresgebühr von 150 Euro häufig günstiger ist, als das mehrfache Einholen von Einzelgenehmigungen.

Beantragung im Internet angepeilt

Handwerksbetriebe sollen es in Zukunft allerdings noch einfacher haben: „Gemeinsam mit zehn Straßenverkehrsbehörden aus allen drei Landesteilen werden wir prüfen, ob man den Handwerkerparkausweis künftig auch online beantragen und ausstellen kann“, so Brockmann. Damit wäre überhaupt kein Behördengang mehr nötig, was auch Alois Jöst, Präsident der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, als Beitrag zum Bürokratieabbau ausdrücklich begrüßt: „Für das regionale Handwerk ist es schon heute eine große administrative Erleichterung, dank des Handwerkerparkausweises nicht mehr in jeder Gemeinde für eine Ausnahmebewilligung vorstellig werden zu müssen. Darüber hinaus schafft der Handwerkerparkausweis eine sichtbare Verbindung in die Metropolregion“. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung, auch im Handwerk, sieht Jöst einen nächsten Schritt bei der Weiterentwicklung des Handwerkerparkausweises als notwendig: „Eine große Weiterentwicklung sehe ich darin, wenn die Beantragung und Ausstellung des Handwerkerparkausweises künftig auch digital erfolgt, damit der Behördengang komplett entfällt“, schaut Jöst in die Zukunft.

Knöllchen Fehlanzeige

Mit dem Handwerkerparkausweis können Betriebe ihre Fahrzeuge werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes u.a. im eingeschränkten Halteverbot, auf Anwohnerparkplätzen oder gebührenfrei in Bereichen mit Parkscheinpflicht abstellen, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Um einen möglichst flexiblen Einsatz zu ermöglichen, kann ein Handwerkerparkausweis für bis zu drei verschiedene Fahrzeuge erteilt werden, gilt aber immer nur für das jeweils genutzte Fahrzeug. Antragsberechtigt sind Betriebe, die ihren Sitz in der Metropolregion Rhein-Neckar haben und Mitglied der jeweils zuständigen Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer sind. Zudem muss der Betrieb eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Nutzfahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird.

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