Die Umsetzung gesetzeskonformer IT-Sicherheit in Unternehmen, öffentlichen Stellen und Behörden erfordert zahlreiche technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen. So stellt die Datenschutz-Grundverordnung seit dem 25.05.2018 deutlich erhöhte Anforderungen an den technischen Datenschutz. Das IT-Sicherheitsgesetz gilt sogar bereits seit 2015. Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) präsentiert im Rahmen einer interdisziplinären Informationsveranstaltung am 25.10.2018 in Berlin Erfahrungen, Lösungsansätze und Praxistipps.

Am 25.10.2018 veranstaltet TeleTrusT in Berlin zum dritten Mal den mit Fachexperten besetzten IT-Sicherheitsrechtstag. Im Fokus stehen die Möglichkeiten der erfolgreichen Umsetzung gesetzlicher IT-Sicherheits- und Datenschutzanforderungen in der Unternehmens- und Behördenpraxis.

Unter anderem mit dem IT-Sicherheitsgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben die Gesetz- und Verordnungsgeber auf nationaler und europäischer Ebene wichtige regulatorische Vorgaben gesetzt. Unternehmen und Behörden sind aufgefordert, Ihre Strukturen sowie die technischen, organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen zu überprüfen und unter Berücksichtigung des Standes der Technik anzupassen. Insbesondere sind die Maßnahmen und Verfahren umfänglich zu dokumentieren.

"Wir möchten mit den Teilnehmern unseres IT-Sicherheitsrechtstages vor allem die Erfahrungen, die wir seit dem Geltungsbeginn der DSGVO in Sachen IT-Sicherheit gesammelt haben, weitergeben und diskutieren“, erklärt RA Karsten U. Bartels LL.M., TeleTrusT-Vorstandsmitglied.

Referenten aus der technischen, juristischen, betrieblichen, aufsichtsbehördlichen und gutachterlichen Praxis werden die praxisrelevanten Herausforderungen der datenschutzrechtlichen und IT-sicherheitsgesetzlichen Pflichten erörtern und ihre Lösungs- und Umsetzungsmöglichkeiten beleuchten. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, öffentliche Stellen und Behörden jeder Größe.

Aus dem Programm:

RA Karsten U. Bartels, LL.M., HK2 Rechtsanwälte, TeleTrusT-Vorstand, Leiter TeleTrusT-AG "Recht"
Begrüßung

Tomasz Lawicki, Schwerhoff Consultants, Leiter TeleTrusT-AK "Stand der Technik"
Moderation

RA Paul Voigt, LL.M., Taylor Wessing
"Das IT-Sicherheitsgesetz in der Praxis"

RA Karsten U. Bartels, LL.M., HK2 Rechtsanwälte
"Die DSGVO in der Praxis"

Dr. Ilona M. Pawlowska, LL.M., Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS)
"Akkreditierungen von Zertifizierungsstellen nach DSGVO"

Ernst-H. Paap, Hamburger Sparkasse
"Regulatorische Anforderungen und Auswirkungen auf das ‚Daily Business‘ "

Frank Helle, Hermes Forwarding
"Vorgehensweise für die Umsetzung der DSGVO im Unternehmen"

Barbara Thiel, Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
"Umsetzung der DSGVO aus aufsichtsbehördlicher Sicht"

Panel-Diskussion

Programm und Anmeldung: https://www.teletrust.de/veranstaltungen/it-sicherheitsgesetz-und-dsgvo/it-sicherheitsrechtstag-2018.

Über Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT)

Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) ist ein Kompetenznetzwerk, das in- und ausländische Mitglieder aus Industrie, Verwaltung, Beratung und Wissenschaft sowie thematisch verwandte Partnerorganisationen umfasst. Durch die breit gefächerte Mitgliederschaft und die Partnerorganisationen verkörpert TeleTrusT den größten Kompetenzverbund für IT-Sicherheit in Deutschland und Europa. TeleTrusT bietet Foren für Experten, organisiert Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsbeteiligungen und äußert sich zu aktuellen Fragen der IT-Sicherheit. TeleTrusT ist Träger der "TeleTrusT European Bridge CA" (EBCA; PKI-Vertrauensverbund), der Expertenzertifikate "TeleTrusT Information Security Professional" (T.I.S.P.) und "TeleTrusT Professional for Secure Software Engineering" (T.P.S.S.E.) sowie des Vertrauenszeichens "IT Security made in Germany". TeleTrusT ist Mitglied des European Telecommunications Standards Institute (ETSI). Hauptsitz des Verbandes ist Berlin.

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