Öffentliche Förderprogramme sind ein wichtiger Baustein der Mittelstandsfinanzierung. Zinsvergünstigte Darlehen, Zuschüsse, Bürgschaften und Beteiligungen bieten eine solide Grundlage zur betriebsgerechten Finanzierung und sichern die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen.

„Für Unternehmer und Start-ups ist es unerlässlich, sich rechtzeitig vor Investitionen über mögliche Förderprogramme zu informieren. Die zwölf baden-württembergischen IHKs bieten hierbei gezielte Unterstützung und fundierte Beratung zu den öffentlichen Förderprogrammen“, betont Prof. Dr. Dr. h. c. Harald Unkelbach, Vize-Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags und Präsident der für den Bereich Gewerbeförderung der baden-württembergischen IHKs federführenden IHK Heilbronn-Franken.

Mit der Broschüre „Finanzielle Gewerbeförderung im Land Baden-Württemberg“ bieten die IHKs umfassende Information. Die unter der Federführung der IHK Heilbronn-Franken nun aktualisierte Publikation enthält auf 24 Seiten die wichtigsten Förderprogramme von Bund und Land. In kompakter Form wird informiert, wer antragsberechtigt ist, was gefördert wird, wie die Konditionen sind und wo die Förderanträge zu stellen sind.

Die Förderinstitute von Bund und Land unterstützen bei den unterschiedlichsten Investitions- und Finanzierungsvorhaben. Die häufigste Form der Förderung sind zinsgünstige Kredite mit langen Laufzeiten. Ebenso attraktiv sind Zuschüsse, die bspw. für Unternehmensberatungen gewährt werden können. Bei fehlenden Sicherheiten gibt es Bürgschaften, zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung können Beteiligungen beantragt werden.

Die Broschüre ist kostenlos erhältlich bei der örtlichen IHK und als PDF.

Über Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) ist eine Vereinigung der zwölf baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (IHK). In Baden-Württemberg vertreten die zwölf IHKs die Interessen von mehr als 650.000 Mitgliedsunternehmen. Zweck des BWIHK ist es, in allen die baden-württembergische Wirtschaft und die Mitgliedskammern insgesamt betreffenden Belangen gemeinsame Auffassungen zu erzielen und diese gegenüber der Landes-, Bundes- und Europapolitik sowie dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und anderen Institutionen zu vertreten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken
Ferdinand-Braun-Straße 20
74074 Heilbronn
Telefon: +49 (7131) 9677-0
Telefax: +49 (7131) 9677-199
http://www.heilbronn.ihk.de

Ansprechpartner:
Dr. Detlef Schulz-Kuhnt
Kommunikation
Telefon: +49 (7131) 9677-106
Fax: +49 (7131) 9677-243
E-Mail: pr@heilbronn.ihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.