Bleibt Verordnungsfähigkeit antiseptischer Wundbehandlungsmittel erhalten? BMG versus G-BA
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat über den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19.04.2018 – Änderung der Arzneimittelrichtlinie – entschieden und drei zentrale Punkte dieses Beschlusses beanstandet. Das BMG stellt dazu einleitend fest, dass der G-BA „eine selbständige inhaltlich Mehr