„Der Bund hilft mit Sofortmaßnahmen, auch wenn das gesamte Schadensausmaß noch nicht klar ist. So bietet die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) eine Pachtpreisstundung an. Auf begründeten Antrag des Pächters hin wird die BVVG die am 30. Juni 2018 oder am 15. August 2018 fälligen Pachtraten bis zum 31. Dezember 2018 stunden. Darüber hinaus prüft die BVVG unter anderem, ob sie auf Stundungszinsen verzichten kann und ob ein gestuftes Verfahren zur Pachtminderung umgesetzt werden kann. Ähnliches hatte die BVVG schon beim Hochwasser 2013 angeboten. Das sind gute Nachrichten, vor allem für die Landwirte, die um ihre Existenz bangen.“
Hintergrund:
Bisher (Stand: 08.08.2018) liegen der BVVG 38 Stundungsanträge für 188 Pachtverträge aufgrund der diesjährigen Dürresituation vor. Dies entspricht circa drei Prozent der gesamten BVVG-Pachtverträge.
Der durchschnittliche Anteil der BVVG an der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Länder beträgt 2,21 Prozent. Die Schwankungsbreite liegt zwischen 0,66 Prozent in Thüringen und 3,18 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern.
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