Welche Sanktionen sind bei Pflichtverletzungen von Hartz-IV-Empfängern angemessen? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) haben in einer Online-Befragung Szenarien mit Pflichtverletzungen geschildert und gefragt, wie hoch die Sanktionen gerechterweise sein sollten. Insbesondere wenn es sich um Pflichtverletzungen von jungen Menschen unter 25 Jahren oder wiederholte Pflichtverletzungen handelt, würden viele Befragungsteilnehmer milder sanktionieren als der Gesetzgeber.

Wenn Hartz-IV-Empfänger ihren Pflichten nicht nachkommen, kann ihnen das Jobcenter die finanzielle Unterstützung teilweise streichen – bei mehrfacher Weigerung auch ganz. „Besonders stark können die Kürzungen Menschen unter 25 Jahren und wiederholt sanktionierte Personen treffen, die alleine leben und nicht auf die Ressourcen anderer Haushaltsmitglieder zurückgreifen können“, so die IAB-Studie.

Die Antworten von 686 Befragten zeigen, dass die große Mehrheit Sanktionen grundsätzlich für richtig hält. Anders als gesetzlich vorgesehen würden die Befragten junge Menschen unter 25 allerdings nur geringfügig höher sanktionieren als ältere Menschen. Auch würden viele Befragte eine zweite Pflichtverletzung nur leicht stärker sanktionieren als eine erste – hier ist der Gesetzgeber ebenfalls strenger. 27 der 686 Befragten würden in keiner der geschilderten Situationen Sanktionen verhängen.

Einen starken Einfluss auf die Bewertung hat, wer befragt wird. Arbeitslose sowie Personen, die bereits einmal Arbeitslosengeld II bezogen haben, nennen deutlich geringere Sanktionshöhen als Beschäftigte sowie Personen, die noch nie Grundsicherungsleistungen erhalten haben.

Die Studie ist im Internet abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1918.pdf. Da die Ergebnisse auf der freiwilligen Teilnahme an einer Online-Umfrage beruhen, sind sie nicht repräsentativ für die Gesamtbevölkerung.

>> Sachsen: 2017 wurden die meisten Sanktionen wegen verpasster Termine ausgesprochen

Im vergangen Jahr mussten die sächsischen Jobcenter insgesamt 63.700 Sanktionen aussprechen, 2.800 weniger als ein Jahr zuvor. Die durchschnittliche Sanktionsquote lag im vergangenen Jahr bei 3,7 Prozent und beweist, dass sich 96,3 Prozent der hilfebedürftigen Frauen und Männer an ihre Termine, Pflichten und Vereinbarungen gehalten haben.

„Die meisten der in den Jobcentern gemeldeten Menschen verhalten sich richtig, wollen arbeiten und bemühen sich um Arbeit oder Ausbildung. Deshalb haben sie neben der Beratung und Förderung auch volle finanzielle Unterstützung erhalten“, sagte Klaus-Peter Hansen, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Sachsens Jobcenter haben im Jahr 2017 insgesamt 63.650 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus der Grundsicherung ausgesprochen. Die häufigsten Gründe für Leistungskürzungen waren nicht eingehaltene Termine beim Jobcenter (79,8 Prozent oder 50.801), Ablehnung der Aufnahme einer Bildungsmaßnahme, Ausbildung oder Arbeit (10,3 Prozent oder 6.557) und auch das Versäumnis, vereinbarte Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung umzusetzen (6,8 Prozent oder 4.322). Im Vergleich zum Jahr 2016 sind 2.766 weniger Sanktionen ausgesprochen wurden (minus 4,2 Prozent). Die kräftigsten Rückgänge gab es im Bereich der Sanktionen wegen nicht eingehaltener Vereinbarungen mit dem Jobcenter (minus 13,8 Prozent) und der Ablehnung einer Bildungsmaßnahme oder Beschäftigung (minus 7,4 Prozent). Unterdurchschnittlich ist der Rückgang bei den Sanktionen im Bereich der Meldeversäumnisse (minus drei Prozent).

Von Januar bis April mussten 19.200 Sanktionen ausgesprochen werden, 2.780 weniger als im Vorjahreszeitraum.

„Es ist erfreulich, dass vergangenes Jahr weniger Leistungskürzungen durchgeführt werden mussten. Das schafft mehr Zeit für die Beratung der Menschen – um sie zu qualifizieren, zu fördern und letztendlich zu vermitteln“, sagte Hansen weiter. Die Sanktionsquote lag 2017 bei 3,7 Prozent. Das bedeutet: Im Jahr 2017 wurden durchschnittlich bei 3,7 Prozent der jahresdurchschnittlich 236.000 erwerbsfähigen Grundsicherungsempfänger die Leistungen der Grundsicherung wegen einer Pflichtverletzung gekürzt.

Wie bereits in den Vorjahren am häufigsten bei Jugendlichen unter 25 Jahren (Sanktionsquote: 5,3 Prozent). Bei den Älteren hingegen lag die Sanktionsquote mit 0,8 Prozent auf vergleichsweise geringem Niveau. Die durchschnittliche Höhe der Leistungskürzung lag vergangenes Jahr in Sachsen bei 108 Euro.

„Sanktionen sind für die betroffenen Menschen und die Jobcenter bedauerlich. Denn bei der aktuell guten Arbeitsmarktlage können wir viele gute Angebote unterbreiten. Weil die Mitarbeiter der Jobcenter möglichst viele Menschen in reguläre und dauerhafte Arbeit bringen wollen, werden sehr häufig Termine vereinbart. Das erhöht das Risiko für einen geplatzten Terminen im Jobcenter – ohne dass es dafür vernünftige Gründe gibt“, so Hansen abschließend.

Sanktionen haben keinen Selbstzweck. Vielmehr steckt hinter den Sanktionen der Ansatz des „Fordern und Förderns“. Sanktionen bringen den Jobcentern keine Vorteile. Vielmehr binden sie in der Umsetzung unnötig vorhandene Ressourcen. Dennoch haben Sanktionen auch eine erzieherische Wirkung – beispielsweise bei der Termintreue.

Weitere Informationen zur Wirkung von Sanktionen: http://doku.iab.de/kurzber/2017/kb0517.pdf 

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