Autofahrer, die auf ein Elektroauto umsteigen möchten, brauchen eine leistungsstarke Lademöglichkeit – am besten direkt in der Garage oder am Stellplatz. Entsprechende Ladestationen gibt es: Sogenannte Wallboxen kosten zwischen 400 und 3000 Euro zuzüglich Montage. Doch für Bewohner eines Mehrfamilienhauses mit Eigentumswohnungen und Gemeinschaftsgarage beispielsweise endet der Traum vom bequemen Laden daheim recht schnell. Gemäß Wohnungseigentumgesetz müssen alle Bewohner zustimmen, um die Installation der Wallbox in einer gemeinschaftlich genutzten Garage zu erlauben.
Zwar hat der Bundesrat jetzt schon zum zweiten Mal einen Entwurf zur Änderung dieses Gesetzes in den Bundestag eingebracht. Der Textvorschlag aus der Ländervertretung liegt jetzt im Bundesjustizministerium. Auf Nachfrage von AUTO MOTOR UND SPORT heißt es von dort lapidar: „Der Gesetzesentwurf wurde bislang in den Gremien des Bundestags noch nicht beraten.“ Die Bundesregierung sei mit dem Entwurf nicht einverstanden, weil sie die „Rechtsklarheit“ gefährdet sehe. Beispielsweise fehlten klare Vorgaben für den Einbau einer Wallbox.
Bis zum Beseitigen dieser Hürde kann noch viel Zeit vergehen: „Spätestens bis zum Ablauf der jetzigen Legislaturperiode“ werde über den Gesetzentwurf beraten, heißt es aus dem Bundesjustizministerium – also 2021. Zunächst ist eine Arbeitsgruppe aus Bundesländern und Interessenverbänden am Zug: Die Mitglieder sollen die Reform prüfen und über die vorliegenden Gesetzesentwürfe beraten. Eins ist ihnen allerdings bewusst: Die bescheidende Anzahl von öffentlichen Ladesäulen vor allem Großstädten (zum Beispiel 550 E-Stationen bis Ende 2019 in München) wird nicht reichen, um einer größeren Zahl von Autofahrern den Umstieg auf die E-Mobilität schmackhaft zu machen.
Weitere Tipps gibt es in der neuen Ausgabe von AUTO MOTOR UND SPORT.
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