Kein Schmerzensgeld wegen Muskelkater
Wer nach einem Probetraining in einem Fitness-Studio unter Muskelkater leidet, kann deswegen kein Schmerzensgeld vom Betreiber des Studios verlangen. Die Klägerin im konkreten Fall begab sich im November 2015 in ein Studio der Beklagten, um dort ein EMS-Probetraining durchzuführen, bei Mehr