Informationen aus erster Hand gibt es auch im Panel „Besuch beim Nachbarn“. Am 1. August 2018 wurde ein neues Gesetz von der französischen Nationalversammlung verabschiedet, das weniger Vorschriften für ausländische Unternehmen und mehr Flexibilität für französische Behörden im Zusammenhang mit Entsendungen von Fachkräften nach Frankreich vorsieht. Unter bestimmten Voraussetzungen betrifft dies etwa die Voranmeldung von Mitarbeitern oder auch die Übersetzung von Unterlagen in die französische Sprache. „Eine Vereinfachung der gängigen Praxis basierend auf den Vorschriften aus dem Jahr 2015 war längst überfällig“, kommentiert Armin Heider, Bereichsleiter International der IHK Bonn/Rhein-Sieg das Vorhaben: „Die negativen Auswirkungen auf die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen mit den bislang geltenden Bestimmungen waren augenscheinlich. Mit dem neuen Ansatz des französischen Staates kann dies sicherlich zurückgedreht werden, auch wenn die konkrete Ausgestaltung in einigen Punkten noch offen ist.“
Neben den aktuellen Änderungen im französischen Recht diskutieren die Experten in dem Workshop „Besuch beim Nachbarn“ auf dem 10. IHK-Außenwirtschaftstag NRW die Anforderungen und Erfahrungen bei der Entsendung von Fachkräften nach Benelux. Ansätze für eine weitere Vereinfachung der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen werden ebenfalls thematisiert. Experten der deutschen Auslandshandelskammern aus 80 Ländern loten in Einzelgesprächen Geschäftschancen in gewünschten Zielmärkten aus. 50 Aussteller präsentieren ihre Produkte und Leistungen rund um das internationale Geschäft und die IHK-Experten aus NRW beraten gern. Nähere Informationen gibt es unter www.ihk-aussenwirtschaftstag-nrw.de oder bei Armin Heider, IHK Bonn/Rhein-Sieg, E-Mail heider@bonn.ihk.de.
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