In ihrer regelmäßigen „Kleinen Anfrage“ erkundigte sich die Fraktion „Die Linke“ auch in diesem Jahr wieder bei der Bundesregierung nach den aktuellen Entwicklungen in der Zeitarbeitsbranche. „Um die Antworten nebst Zahlenwerk korrekt und fair beurteilen zu können, muss man die Besonderheiten der Branche schon etwas genauer kennen“, erklärt Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ).

Ausdrücklich weist schon die Bundesregierung in ihrer Antwort darauf hin, dass bei der Bewertung der Ergebnisse die „produktivitäts- und entgeltrelevanten Merkmale“ der Zeitarbeitskräfte berücksichtigt werden müssen. Das seien zum Beispiel die geringere Qualifikation und Berufserfahrung und der hohe Anteil an Helfertätigkeiten. Fast jede vierte Zeitarbeitskraft sei beispielsweise in der Lagerwirtschaft tätig. „Diese Fakten blendet die Linke in ihrer Bewertung jedoch ständig aus, weil sie ihr ideologisches Zerrbild von der Branche in Frage stellt“, kritisiert Stolz.

Um die Lohnunterschiede zwischen Zeitarbeitskräften und Stammbeschäftigten zu untersuchen, mache ein einfacher Querschnittsvergleich einfach keinen Sinn. „Das liegt auch an der Struktur unserer Tarifverträge“, erläutert Stolz. Denn die Branchenzuschläge regeln eine stufenweise Angleichung der Entgelte nach Dauer der Beschäftigung. Man könne also nicht den Neueinsteiger mit dem vergleichen, der seit 20 Jahren im Betrieb beschäftigt sei. „Dass der durchschnittliche Verdienst der Zeitarbeitskräfte dann geringer liegt, ist völlig logisch.“

Völlig außer Acht gelassen werde auch die Tatsache, dass ein Zeitarbeitsverhältnis bereits eine vollwertige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sei, kritisiert der iGZ-Hauptgeschäftsführer. Und die Integrationserfolge der Zeitarbeit seien statistisch unbestritten: „Es gibt weder eine Branche, die mehr ehemals Arbeitslose integriert, noch eine Branche, die mehr Geflüchtete in Arbeit bringt“, erläutert Stolz. Gerade auch für diese Menschen sei Zeitarbeit ein gute Wahl und nicht zweitklassig.

Was sich zudem klar sagen lasse: „Wenn jemand länger als neun Monate als Zeitarbeitskraft beschäftigt war, hat er anschließend wesentlich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt als bei einer kürzeren Beschäftigung.“ Etwa drei Viertel derer, die länger als neun Monate in Zeitarbeit waren, waren auch noch 90 Tage nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses in Lohn und Brot. „Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Beschäftigten länger als neun Monate oder länger als zwei Jahre in Zeitarbeit waren“, erläutert Stolz.

Statistisch steige mit der Dauer des Zeitarbeitsverhältnisses zudem die Wahrscheinlichkeit, eine Beschäftigung außerhalb der Zeitarbeit zu finden. „Hier spielt der Klebeeffekt, also die Übernahme durch das Kundenunternehmen, vermutlich eine sehr große Rolle“, so Stolz.

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