Was ist eine Gleitsichtbrille?
Eine Gleitsichtbrille kann sowohl Kurzsichtigkeit als auch Altersweitsichtigkeit ausgleichen. Sie kombiniert also Fern- und Lesebrille. Dabei ist im oberen Bereich des Gleitsichtglases der Fernbereich angesiedelt, der einen störungsfreien Blick in die Ferne erlaubt. Im mittleren Bereich werden alle Objekte, die sich in der Zwischenentfernung befinden, wie z. B. der Computerbildschirm, scharf abgebildet. Am unteren Ende des Brillenglases landet man dann im Nahbereich, so dass man beispielsweise wieder uneingeschränkt lesen kann, ohne das Buch am verräterisch lang ausgetreckten Arm zu halten.
Onlinekauf vs. Optiker
Online-Gleitsichtbrillen haben in der Regel nur ein Standard-Glasdesign, bei dem die unscharfen Randbereiche relativ groß sind, so dass man nicht mehr so gut aus den Augenwinkeln sehen kann. Individuell zugeschnittene Gläser sind auch im Randbereich deutlich schärfer. Wer komplizierte Sehprobleme hat oder andere besondere Merkmale wie etwa einen breiten Nasenrücken oder etwas weiter auseinanderstehende Augen, sollte nach Auskunft der ARAG Experten eher zum Optiker-Fachgeschäft gehen und sich von ausgebildetem Personal beraten lassen. Auch wer sich erstmals für eine Gleitsichtbrille entscheidet oder die Brille für besondere Anforderungen benötigt, ist beim Optiker besser aufgehoben. Ein weiterer Punkt, in dem Optiker meist besser abschneiden, ist der Umtausch. Optiker bieten ihren Kunden oft mehrere Monate, um sich an die Brille zu gewöhnen. Und ist man am Ende unzufrieden, kann man sie auch nach Monaten noch zurückgeben. Bei Brillen aus dem Netz hat man in der Regel nur 30 Tage Zeit für den Umtausch.
Online-Gleitsichtbrillen nur eingeschränkt nutzbar
Wer sich eine Gleitsichtbrille im Internet bestellt, sollte wissen, dass er sie im Straßenverkehr nur eingeschränkt nutzen darf, da sie auf einer zu schmalen Datenbasis angefertigt werden. So fehlen meist wichtige Angaben wie Pupillenabstand, Hornhautscheitelabstand, Fassungsvorneigung und die vertikale Zentrierung der Brillengläser. Seit 2015 müssen Online-Kunden sogar per Warnhinweis explizit darauf hingewiesen werden, dass die Benutzung von Online-Gleitsichtbrillen im Straßenverkehr eine Gefahr darstellen kann (BGH, AZ: I ZR 227/14).
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