Innenprovisionen bei Kapitalanlangen – schwieriges Fahrwasser für den Finanzvertrieb – Haftung ggb. Anleger droht!
Bundesgerichtshof, BGH, Urt. v. 23.06.2016 – III ZR 308/15 spricht Recht! In seinem wegweisenden Urteil vom 23.06.2016 hat der Bundesgerichtshof Tür und Tor für geschädigte Kapitalanleger geöffnet, die sich von Ihrer unrentablen Kapitalanlage trennen wollen! Hiernach besteht eine Aufklärungspflicht des Mehr