„Mit den neuen Vorgaben sollen Gesundheitsrisiken gemindert werden, die von Legionellen ausgehen können“, sagt Andreas Klotz, Leiter des Center of Competence (CoC) für Kälte- und Klimatechnik bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Deutschlandweit könnte eine sehr große Zahl von Anlagen von der neuen Bundesverordnung zum Immissionsschutz (42. BImSchV) betroffen sein. „Viele Betreiber wissen gar nicht, dass ihre Anlagen meldepflichtig sind“, so der Experte weiter. Die Verordnung regelt die Anforderungen bei Errichtung, Betrieb und Prüfung von Kühltürmen, Nassabscheidern und Verdunstungskühlanlagen. Diese kommen in Kraftwerken und Rechenzentren, in der Lebensmittelindustrie sowie bei Hotels oder Bürogebäuden zum Einsatz.
Größter Prüfstand für CO2-Anlagen in Betrieb genommen
In Olching bei München betreibt TÜV SÜD Industrie Service auf 8.500 Quadratmetern das größte unabhängige Kälte- und Klimatechnik-Prüflabor in Europa. Die Experten prüfen dort Anlagen und Komponenten für die Lagerung und den Transport von Lebensmitteln und Medikamenten, aber auch Verkaufskühltheken, so genannte Wärmeübertrager oder Absperr- und Regelarmaturen. Mit ihren Prüfungen stellen sie sicher, dass die geltenden Normen und Richtlinien eingehalten werden. Der neue CO2-Prüfstand des TÜV SÜD-Labors deckt eine große Bandbreite an Typen und Leistungsklassen von Geräten ab, die mit dem umweltfreundlicheren, natürlichen Kältemittel CO2 betrieben werden. Auf dem größten und leistungsstärksten unabhängigen Prüfstand seiner Art können Kälteanlagen unter realistischen Bedingungen auf Energieverbrauch, Leistung und Funktionalität geprüft werden. Damit werden die Effizienz und der tatsächliche Energiebedarf festgestellt – auch im Dauerbetrieb. „Hersteller bekommen klare Leistungsangaben zu einem Kühlmittel, zu dem bisher noch wenige belastbare Daten vorliegen“, erklärt Andreas Klotz. „Das schafft Vertrauen beim Anwender und hilft, die Betriebskosten zu senken.“
Mehr zu den TÜV SÜD-Leistungen für Kälte- und Klimatechnik: www.tuev-sued.de/kaelte-klima.
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