Auf Einladung der Berliner Landesinnung traf sich am Mittwoch, den 12. September 2018 in der Berliner Innungsgeschäftsstelle eine hochkarätige Expertenrunde mit dem Ziel, den derzeitigen Entsorgungsengpass zu beseitigen.
Teilnehmer waren Josef Rühle vom ZVDH, Berend Wilkens von der SBB, Ulf Berger von der Senatsverwaltung für Umwelt, Dr. Martin Peters von der Handwerkskammer Berlin und Dr. Rainer Henseleit vom vdd Verband der Bitumenindustrie. Für die Berliner Landesinnung saßen Landesinnungsmeister Jörg-Dieter Mann und Geschäftsführer Ruediger Thaler am Tisch.
In einem Einführungsreferat wies Josef Rühle darauf hin, dass für westdeutsche Produkte nach 1979 und für ostdeutsche bzw. russische Produkte ab 1993 Asbesthaltigkeit ausgeschlossen werden kann.
Jörg-Dieter Mann und Ruediger Thaler kritisierten die aktuellen Wartezeiten von 6 – 8 Wochen bei den Prüflaboren. Diese lange Wartezeit sei für die Betriebe unzumutbar und mache eine Baustellenplanung unmöglich. Allgemein kritisiert wurde auch, dass von der SBB bislang keine festen Grenzwerte für die Asbesthaltigkeit festgelegt wurden. Aktuell entscheidet jede Entsorgungsanlage für sich, welche Grenzwerte akzeptiert werden. Auch das ist ein unhaltbarer Zustand.
Zur Sprache kam auch das Verprobungsverfahren. Hier gibt es eine aufwendige und eine einfachere Variante. Die Dachdeckervertreter setzten sich dafür ein, künftig die einfachere Verprobungsvariante anzuwenden, die zeit- und kostensparend ist.
Im Ergebnis einigte sich die Runde vorläufig darauf, das bestehende Verprobungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dies soll dadurch geschehen, dass die Probeentnahme bei Abrissdächern nunmehr auch durch die Dachdeckerbetriebe selbst erfolgen kann. Bislang musste das durch einen Vertreter des Prüflabors erfolgen.
Weiter wurde den Dachdeckern zugestanden, dass nur noch eine Probe pro Abfallcharge zum Labor muss. Bislang hatten die Entsorger darauf bestanden, jeden Container einer Charge zu beproben.
Diese beiden Erleichterungen sollen sofort in Kraft treten und den Entsorgern kommuniziert werden.
Anschließend soll von der SBB ein einheitlicher Grenzwert festgelegt werden. Hier wurde von allen Seiten gefordert, dass dieser nicht unter 0,1 % liegen sollte. Auch soll von der SBB geprüft werden, ob das derzeit angewandte, vertiefte Analyseverfahren weiter erforderlich ist oder vereinfacht werden kann.
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