Zahlreiche Unternehmen im Saarland erhalten in dieser Woche ein Fax der „Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ)“. Sie werden darin mit einer Frist bis zum 9. Oktober 2018 an ihre gesetzlichen Pflichten zur Umsetzung der Vorgaben der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erinnert. Zugleich werden die Unternehmen aufgefordert, das beigefügte Formular ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden.

Die IHK Saarland weist darauf hin, dass es einen Blick auf das Kleingedruckte lohnt, denn mit Unterschriftsleistung werden Unterlagen im Wert von jährlich netto 498,00 € zuzüglich Umsatzsteuer erworben.

„Niemand“, so Heike Cloß, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK Saarland, „ist verpflichtet, diese Angaben an eine „Datenschutzauskunft-Zentrale“ zu übermitteln“. Wer ein solches Schreiben bereits unterschrieben an die DAZ gesendet hat, sollte seinen dadurch zustande gekommenen Vertrag widerrufen“, rät Cloß.  „Es ist ein Versuch, aus der immer noch bestehenden Verunsicherung über die Anwendung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung Kapital zu schlagen“.

Meldungen zum betrieblichen oder behördlichen Datenschutzbeauftragten sind im Saarland an das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland unter https://datenschutz.saarland.de/ zu senden.

 

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