„Neben der fachlichen Qualifikation benötigen Personen, die ausbilden möchten, vor allem auch berufs- und arbeitspädagogisches Know-how“, erläutert Greger weiter. Denn das Bestehen der AEVO berechtigt nicht automatisch zum Ausbilden. „Verantwortlich ausbilden darf, wer die Ausbildereignungsprüfung und damit die berufs- und arbeitspädagogische Eignung bestanden hat und die fachliche Kompetenz, etwa einen Gesellenbrief, sowie persönliche Eignung nachweist“, ergänzt sie.
Ein Kurs zur Vorbereitung auf die Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung startet am 19. November 2018 in der Bildungsakademie Mannheim. Innerhalb von 6 Tagen bereitet dieser Lehrgang angehende Ausbilder und Ausbildungsbeauftragte auf ihre Aufgaben in der betrieblichen Ausbildungsplanung und -praxis gezielt vor. Die zukünftigen Ausbilder lernen das selbständige Planen, Durchführen und Kontrollieren des gesamten Ablaufes einer Ausbildung. Dabei ist Grundlage des Seminars der vom Bundesausschuss für Berufsbildung erarbeitete Rahmenstoffplan. Ein Pluspunkt: Bei Nachweis der bestandenen AEVO-Prüfung kann diese als Teil vier der Meisterprüfung angerechnet werden.
Anmeldeschluss ist der 19. November 2018. Interessenten erhalten nähere Informationen persönlich bei Diana Greger, Telefon 0621 18002-224, greger@hwk-mannheim.de oder auf www.hwk-mannheim.de unter Servicecenter „Kurse und Seminare“ und dort „Meistervorbereitung“ anklicken.
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