„Bei Nebel besteht immer wieder große Unsicherheit hinsichtlich der richtigen Beleuchtung. Besonders beliebt: die Nebelschlussleuchte. Dabei ist die Regel für die Verwendung der extra hellen Schlussleuchte klar geregelt: Faustformel:
50 Meter Sicht, 50 Stundenkilometer“, sagt Patrick Pöppl von TÜV SÜD.
Blick in die Verkehrsregeln: Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden. Dann gilt immer auch die Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Die Funktion wird im Cockpit mit einer gelb leuchtenden Kontrolllampe angezeigt. Schränkt die dicke Suppe die Sicht nicht mehr so stark ein oder ist gar vorüber, muss die Lampe wieder ausgeschaltet werden. Grund: Die bis zu 20-mal höhere Strahlkraft blendet die nachfahrenden Verkehrsteilnehmer.
Der Gebrauch von Nebelscheinwerfern ist wegen der geringeren Blendgefahr weniger streng geregelt. Die hellen Zusatzlampen dürfen außer bei Nebel auch bei Sichtbehinderung durch starken Regen und Schneefall eingeschaltet werden. Dann leuchtet eine grüne Kontrollleuchte im Cockpit.
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