Zum Hintergrund: Die EU-Richtlinie verpflichtet vor allem international tätige Unternehmen, künftig alle steuerlich relevanten, grenzüberschreitenden Steuergestaltungen innerhalb von 30 Tagen an das Finanzamt zu melden. Bisher ist noch unklar, welche Sachverhalte künftig meldepflichtet sind, da die Richtlinie viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, was die Unsicherheit der Unternehmen erhöht. Neben Änderungen von Geschäftsprozessen oder bei der Finanzierung von Investitionen könnten auch die Einrichtung einer Produktionsstätte oder Nachfolgeregelungen darunter fallen. Für die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht erarbeitet das Bundesfinanzministerium aber bereits einen Gesetzesentwurf. Doch statt einer Eins-zu-eins Umsetzung wollen einige Bundesländer dabei nun auch noch draufsatteln und die Meldepflicht auf rein inländische Sachverhalte ausdehnen. Den Finanzverwaltungen sollen demnach neben Informationen aus der Einkommens-, Körperschafts- und Erbschaftssteuer auch Informationen aus der Grunderwerbssteuer zur Verfügung gestellt werden.
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