Rund 150 Datenschutzbeauftragte (DSB) aus Ämtern und Verwaltungen sind am Freitag in Stuttgart zum ersten Behördentag der BvD-Herbstkonferenz zusammengekommen. Eingeladen hatte dazu der Landesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Würrtemberg, Stefan Brink, und der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V.

Der stellvertretende BvD-Vorstandsvorsitzende Jürgen Hartz unterstrich, Behörden hätten im Zuge der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) weniger im Fokus der öffentlichen Debatten gestanden. Dabei seien die Anforderungen durch das europaweite Gesetz auch bei ihnen hoch. „Ämter und Verwaltungen stehen vor den gleichen großen Herausforderungen wie die Wirtschaft“, sagte er. Bürgerinnen und Bürger erwarteten aber gerade von Verwaltungen beim Thema Datenschutz Vertrauen und Sicherheit.

Brink betonte, der Behördentag solle dazu beitragen, die Datenschutzbeauftragten in den Amtsstuben zu stärken und ihnen Selbstvertrauen mit auf den Weg zu geben. „ Uns ist bewusst, dass der Datenschutz auch im öffentlichen Sektor nicht nur auf offene Türen stößt“, sagte er. Aber im Sinne der informationellen Selbstbestimmung der Bürger könnten die Datenschutzbeauftragten in den Behörden selbstbewusst die neuen Anforderungen angehen.

An dem ersten BvD-Behördentag nahmen Datenschutz-Experten unter anderem aus  kommunalen Verwaltungen, der Wissenschaft, von Bundes- und Landesbehörden sowie aus Ministerien teil. Themen waren unter anderem Datenschutz in den Landesparlamenten, die Umsetzung der DS-GVO in der Sozialversicherung, Videoüberwachung durch öffentliche Stellen, kommunaler Datenschutz und Datenschutz in der Hochschule. 

Zuvor hatten über 250 Datenschutzexperten aus der Wirtschaft zwei Tage lang mit den Aufsichtsbehörden ebenfalls in Stuttgart über die ersten 150 Tage praktischer Erfahrung mit der DS-GVO beraten. Dabei diskutierten die Fachleute auch über Bestrebungen aus dem Bundeswirtschafts- und Bundesinnenministerium, die Bestellpflicht für DSB bei kleinen und mittelständischen Unternehmen zu lockern. Der BvD und die Aufsichtsbehörden befürchten, dass mit einer Aufweichung der Bestellpflicht der Datenschutz in vielen Unternehmen keine Rolle mehr spielen wird.

BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing unterstrich, die Datenschutzbeauftragten sorgten maßgeblich dafür, dass der Datenschutz in den Unternehmen funktioniere. Zudem gebe es gerade in Deutschland eine große Skepsis gegenüber der Digitalisierung. Der Datenschutz sei Teil des Regulierungsrahmens. Werde dieser aufgeweicht, verspiele Deutschland das Vertrauen der Bürger in die digitale Entwicklung. 

Zur Herbstkonferenz „Wirtschaft trifft Datenschutz“ hatte der BvD gemeinsam mit Brink und dem Präsidenten des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig, eingeladen. Die Vorträge und Präsentationen sind online abrufbar unter https://www.bvdnet.de/termin/bvd-herbstkonferenz-datenschutz-2018-und-behoerdentag/.

Unter https://www.bvdnet.de/wp-content/uploads/2018/09/18_BvD_Position_128-Tage-DS-GVO.pdf stellt der BvD Handlungsempfehlungen zur Anpassung der DS-GVO an aktuelle Tendenzen bei der Digitalisierung vor. 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.
Budapester Strasse 31
10787 Berlin
Telefon: +49 (30) 26367760
Telefax: +49 (30) 26367763
http://www.bvdnet.de

Ansprechpartner:
Claudia Seilert
bvd-gs@bvdnet.de
Telefon: +49 (30) 26367761
Fax: +49 (30) 26367763
E-Mail: cseilert@web.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.