Nach Information der ARAG Experten werden Schmerzensgelder ab sofort neu berechnet. Und zwar taggenau. Zudem wird bei der Berechnung des Haushaltsführungsschadens der Mindestlohn zugrunde gelegt. Diese neue Berechnungsmethode kann dazu führen, dass es bei langfristigen Beeinträchtigungen deutlich höhere Schmerzendgelder gibt, weil nun die Behandlungsdauer des Unfallopfers in die Berechnung einfließt. Ausschlaggebend war ein aktueller Fall, bei dem ein Motorradfahrer durch ein Wendemanöver eines Pkw erheblich verletzt wurde. Der Zweiradfahrer war mehr als vier Monate krankgeschrieben und in der Haushaltsführung erheblich eingeschränkt. Mit den 5.000 Euro Schmerzensgeld, die die Haftpflichtversicherung des Autofahrers ihm ohne Murren zahlte, wollte sich der Mann jedoch nicht zufriedengeben und klagte. Die Versicherung hingegen ging gegen die 10.500 Euro, die das Landgericht Darmstadt dem Motorradfahrer daraufhin zusprach, in Berufung. Doch das angerufene Oberlandesgericht erhöhte diese Summe noch. Denn erstmals wurde das Schmerzensgeld individuell nach einer neueren, taggenauen Methodik berechnet und nicht – wie üblich – anhand von Schmerzensgeldentscheidungen anderer Gerichte. Auch wurde bei der Haushaltsführung, also der Eigen- und Fremdversorgung anderer Haushaltsmitglieder, erstmals der gesetzliche Mindestlohn berücksichtigt. Am Ende musste die Versicherung ein Schmerzensgeld von 11.000 Euro und einen Haushaltsführungsschaden von 1.500 Euro zahlen (Oberlandesgericht Frankfurt, Az.: 22 U 97/16).
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