Disziplinarmaßnahmen möglich
Mit 185 zu 124 Stimmen sowie zwei Enthaltungen hatte der GC-ExCom das Dokument mit dem Titel „Beachtung und Durchführung der Beschlüsse der Generalkonferenz-Vollversammlung [Weltsynode] und des Exekutivkomitees der Generalkonferenz [Weltkirchenleitung]“ angenommen. Aufgrund des beschlossenen Dokuments kann der Verwaltungsausschuss eines Verbandes oder einer Vereinigung (überregionale und regionale Kirchenleitung) Regelverstöße offiziell ermitteln und der jeweils nächsthöheren Dienststelle berichten. Werde keine Lösung auf der nächstgelegenen Verwaltungsebene gefunden, könne der Verwaltungsausschuss der Generalkonferenz (GC-AdCom) die Angelegenheit an einen von fünf Beratungsausschüssen, die als „Ausschüsse zur Aufsicht der Einheit“ bezeichnet werden, zur Prüfung verweisen. Sollten abweichende Beschlüsse nicht rückgängig gemacht bzw. keine Lösungsvorschläge unterbreitet werden, könne der Einheits-Ausschuss Empfehlungen für Disziplinarmaßnahmen gegen den Präsidenten der abweichenden Verwaltungseinheit abgeben.
Dieses Verfahren zur Schlichtung kirchlicher Angelegenheiten war durch die Diskussion um die Ordination von Frauen zum Pastorendienst ausgelöst worden. Obwohl sich die adventistischen Weltsynoden von 1995, 2000 und 2015 mehrheitlich gegen die Frauenordination entschieden haben, gibt es inzwischen regionale und überregionale Kirchenleitungen (Vereinigungen und Verbände), die Pastorinnen ordiniert haben und die damit nicht in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Generalkonferenz-Vollversammlungen sind.
Sensibler Umgang mit Gewissensfragen
Die Präsidenten der deutschen Vereinigungen betonen in ihrer kurzen Stellungnahme: „Die Grundlage der Konfliktbearbeitung bilden weiterhin ein partnerschaftliches Miteinander, geistliche Werte, Vertrauen und Respekt, das direkte Gespräch sowie der Geist des Evangeliums.“ Vielfalt sei nicht Bedrohung der Einheit, sondern deren Voraussetzung. Dazu gehöre ein sensibler Umgang mit Gewissensfragen in den adventistischen Kirchengemeinden. „Unser Umgang miteinander soll die Größe und den Reichtum Gottes widerspiegeln.“ Einigkeit herrsche in der Überzeugung, „dass wir weiterhin auf die volle Gleichstellung von männlichen und weiblichen Geistlichen hinarbeiten wollen und werden.“ Es wird dabei auf Artikel 14 der weltweiten Glaubensüberzeugungen der Siebenten-Tags-Adventisten verwiesen: „Unterschiede zwischen Mann und Frau dürfen unter uns nicht trennend wirken.“ Dazu gehöre auch, „dass der Weg zu diesem Ziel uns nicht trennen sollte“. Deshalb wird betont: „Wir legen Gott unsere Unzulänglichkeit vor, um sie in Weisheit und Mut zu wandeln.“
Siebenten-Tags-Adventisten eine weltweite Freikirche
Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten ist eine weltweit organisierte Freikirche mit über 21 Millionen mündig getauften Mitgliedern in 213 Ländern. In Deutschland gibt es knapp 35.000 Mitglieder.
Die Freikirche ist wie folgt organisiert: Die örtlichen Kirchengemeinden in einem bestimmten Gebiet gehören zu einer regionalen Kirchenleitung (Vereinigung), mehrere Vereinigung bilden als überregionale Kirchenleitung einen Verband, die Verbände gehören zur Weltkirchenleitung (Generalkonferenz), die 13 teilkontinentale Kirchenleitungen (Divisionen) unterhält. Die deutschen Adventisten sind der Intereuropäischen Division (EUD) mit Sitz in Bern/Schweiz angeschlossen.
In Deutschland gibt es den Norddeutschen Verband mit den Vereinigungen Berlin-Mitteldeutschland (Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen), Hansa (Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern), Niedersachsen-Bremen sowie Nordrhein-Westfalen. Der Süddeutsche Verband umfasst die Vereinigungen Baden-Württemberg, Bayern und Mittelrhein (Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland).
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