„Wichtige Kennzeichen eines attraktiven Öffentlichen Nahverkehrs sind dessen flächendeckende Verfügbarkeit und seine einfache, leicht verständliche Nutzung. Genau auf diesem Weg hat die VAG mit den Vereinheitlichungen und Vereinfachungen bei den bestehenden AST-Angeboten einen weiteren wichtigen Schritt gemacht.“ Mit diesen Worten fasst Oliver Benz, Vorstand der Freiburger Verkehrs AG (VAG) bei einem Mediengespräch zusammen, was vom 1. Dezember an im Bereich des „Abholservice per Telefon“ (AST) einheitlich gelten wird.

Sein Vorstandskollege Stephan Bartosch ergänzt: „Unser AST-Angebot verkürzt für alle in diesen Gebieten Wohnenden die Wege zur nächsten Haltestelle. Dank der Abholung und Ablieferung direkt an der Haustür ist er aber nicht zuletzt auch unter dem Gesichtspunkt einer rundherum sicheren Reisekette zu bewerten.“

Bisher gab es in den sieben Bedienungsgebieten teilweise  unterschiedliche Tageszeiten, zu denen der Service abgerufen werden konnte und es wurde zudem noch zwischen Wochentagen und Samstagen unterschieden. Dadurch wurde die Nutzung unnötig verkompliziert. Im neuen System können die Taxen jetzt montags bis samstags immer zwischen 7.45 Uhr und 0.45 Uhr abgerufen werden.

„Wir hoffen sehr, dass die Nutzerzahlen unserer AST-Angebote mit dieser Vereinfachung weiter steigen werden“, erwartet Oliver Benz.  Dies umso mehr als die VAG „die Neuerungen über ihre verschiedenen Medien nun nochmals offensiv all jenen, die in diesen Gebieten wohnen, oder dort etwas zu tun haben, nachhaltig ins Bewusstsein bringen wird“, so Stephan Bartosch.

Wie funktioniert der AST

Seit dem Jahr 2011 bietet die VAG von Montag bis Samstag flächendeckend in mit Bussen schlecht erreichbaren Stadtgebieten einen Taxiservice an, der die Fahrgäste zu einer Stadtbahnhaltestelle in der Nähe bringt und von dort auf Wunsch auch wieder abholt. Dieser „Abholservice per Telefon“ (AST) kann unter Tel.: 4511451 spätestens eine halbe Stunde vor der gewünschten Abfahrtszeit geordert werden. Das Taxi holt einen von zu Hause ab und bringt den Fahrgast zu einer definierten Bus- oder Straßenbahnhaltestelle und umgekehrt. Um das Angebot zu nutzen braucht man einen gültigen Fahrschein des Regio-Verkehrsverbundes Freiburg (RVF) und muss zusätzlich einen Serviceaufschlag bezahlen, der seit vielen Jahren unverändert einen Euro beträgt und beim Taxifahrer zu entrichten ist.

Die Anmeldung ist auch mehrere Tage im Voraus möglich.

AST Angebote findet man in Teilen der Wiehre, am Lorettoberg, in den Hanglagen von Zähringen und Herdern, in der Oberau, in der Bifänge und in den Hanglagen Littenweilers. Die Nutzerzahlen schwanken je nach Gebiet deutlich. In diesem Jahr (Januar – Oktober) wurde es für Hanglagen Littenweiler schon 298-mal angefordert, für jene in Herdern nur 11 Mal.

Die AST Gebiete können im Internet unter https://www.vag-freiburg.de/fahrplan-linien/sonderverkehre/ast.html abgerufen werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Freiburger Verkehrs AG
Besançonallee 99
79111 Freiburg im Breisgau
Telefon: +49 (761) 4511-0
Telefax: +49 (761) 4511-139
http://www.vag-freiburg.de

Ansprechpartner:
Andreas Hildebrandt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (761) 4511-142
E-Mail: andreas.hildebrandt@vagfr.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.