Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. begleitet diesen anspruchsvollen Umstellungsprozess mit Empfehlungen, die Orientierung bieten. Beispielsweise bei der Neuausrichtung der Eingliederungshilfe hin zu einer personenzentrierten Leistungserbringung, unabhängig von der Wohnform des Menschen mit Behinderung, bei der sich die Finanzierung der Wohnangebote ändert. Für Menschen mit Behinderungen, die derzeit in stationären Einrichtungen leben, ist dies ein wichtiger Schritt hin zu mehr Inklusion und Selbstbestimmung.
Die Empfehlungen sind abrufbar unter: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2018/dv-13-17_trennung-leistungen-bthg.pdf
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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