Nordmanntanne oder Blaufichte – alle Jahre wieder beginnt die Suche nach dem schönsten Weihnachtsbaum. Wer sich die ausgewählte Konifere nicht unter den Arm klemmen und nach Hause tragen kann, sollte nach einer sicheren Transportmöglichkeit suchen oder den Lieferservice bemühen. ARAG Experten geben Tipps für einen störungsfreien Weihnachtsbaum-Transport und warnen gleichzeitig vor allzu viel Weihnachts-Deko im Fahrzeug. Denn die kann mindestens genauso gefährlich werden wie ein schlecht gesicherter Tannenbaum.

Im Kofferraum

Weihnachtsbäume, die mehr als einen Meter aus dem Kofferraum ragen, müssen besonders gekennzeichnet sein, damit der Hintermann sie gut sehen kann. Nehmen Sie dazu eine rote Fahne von mindestens 30 mal 30 Zentimetern. Niemals dürfen Kennzeichen oder Fahrzeugbeleuchtung verdeckt werden. Ohnehin darf der Baum maximal 3 Meter aus dem Kofferraum ragen, bei Fahrten von mehr als 100 km sogar nur 1,50 Meter. Sichern Sie ihn im Innern noch mit Gurten. Und vergessen die Unterlage nicht, falls die Tanne harzt.

Auf dem Autodach

Soll ein Weihnachtsbaum auf einem Auto transportiert werden, muss er sorgfältig befestigt werden. Ideal ist ein Dachgepäckträger. Legen Sie den Baum mit der Spitze nach hinten darauf und zurren Sie ihn an drei Stellen mit Gurten fest. Pkw mit Ladung dürfen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Der Baum darf nach vorne nicht über das Fahrzeug hinausragen – außer bei einer Ladungshöhe über 2,50 Meter. Hier sind 50 cm nach vorne erlaubt.

Wie viel Bußgeld kostet ein falsch gesicherter Weihnachtsbaum?

Bei nicht korrekt gesicherter Ladung müssen Sie mit einem Bußgeld zwischen 35 und 60 Euro und unter Umständen sogar mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Möglicherweise dürfen Sie nicht weiterfahren. Verursachen Sie fahrlässig einen Unfall, riskieren Sie unter Umständen eine Freiheitsstrafe.

Welche Versicherung zahlt, wenn der Baum vom Autodach rutscht?

Fällt der Baum trotz sorgfältiger Befestigung vom Autodach, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich für einen Fremdschaden auf. Rutscht das Gewächs auf dem Dach hin und her und verkratzt dadurch den Lack des eigenen Fahrzeugs, müssen Sie den Schaden selbst tragen, wenn die Kaskoversicherung keine durch Ladung verursachten Schäden übernimmt.

Wenn’s im Auto weihnachtlich blinkt und leuchtet

Echte Weihnachtsfans machen in puncto Dekoration keine Kompromisse: Da wird sogar das Fahrzeug weihnachtlich gepimpt. Doch die ARAG Experten warnen: Genau wie für den Tannenbaum gilt für weihnachtliche Fahrzeugdeko vor allem eins: Nichts darf bei einem plötzlichen Brems- oder Ausweichmanöver verrutschen. Nicht festsitzende Deko kann als Verstoß gegen § 22 StVO sogar 35 Euro Bußgeld kosten. Aber auch winterliche Fensterbilder oder hängende Dekorationsartikel, die vom Rückspiegel baumeln und dem Fahrer die Sicht nehmen, können mit 10 Euro geahndet werden (§ 23 StVO). Ganz und gar verboten ist nach Auskunft der ARAG Experten Schmuckbeleuchtung jeglicher Art. Durch blinkende Lichterketten und Co. können andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Zudem ist die Verwechslungsgefahr mit einem Warnzeichen zu groß. Wer sein Fahrzeug sogar von außen schmückt, sollte nur noch in der Stadt fahren. Denn für weihnachtlichen Außenschmuck fehlt eine offizielle Zulassung, um auf Autobahn oder Landstraße fahren zu dürfen. Zudem warnen die ARAG Experten: Reißt die Deko während der Fahrt ab und verursacht einen Schaden, muss dieser aus eigener Tasche bezahlt werden.

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