Sie seien, so Jöst, „Experten für alle Fälle“. Wenn sich Handwerker und Kunde nicht einig seien, sorgen Sachverständige mit ihren Gutachten und Stellungnahmen für Klarheit und schlichten Streitfälle möglichst noch vor dem Gang zum Gericht.
Bei der öffentlichen Bestellung und Vereidigung wurden die geprüften Kandidaten daher auf die Einhaltung der Sachverständigenordnung und der einschlägigen Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch verpflichtet. Diese Verpflichtung, wie auch die besondere Sachkunde, bieten Gerichten, Behörden und Betrieben sowie privaten und sonstigen Auftraggebern die Gewähr eines unabhängigen objektiven Gutachtens, und die ständige Fortbildungspflicht macht den Sachverständigen zu einem Fachmann auf der Höhe der Zeit.
„Als Sachverständiger entscheiden Sie auch über die handwerkliche Qualität und damit über den Standard handwerklicher Leistung“, machte Jöst deutlich. Sachverständige lieferten, so der Kammerpräsident weiter, die entscheidenden handwerklichen Fakten, die dann – etwa vor Gericht – zu einem Urteil führen können. „So ist das Sachverständigenwesen von unschätzbarem Wert für das Handwerk der Region“, brachte er es auf den Punkt.
Dabei werde den Sachverständigen großes Fachwissen ebenso abverlangt wie Sensibilität im Umgang mit der Aufgabe, aber auch im Umgang mit den Menschen. Und selbst wenn 70 Prozent des Wissens im Computer untergebracht würden, so sei die Intuition des Sachverständigen nicht durch den besten Computer zu ersetzen.
Als „Stärke der Selbstverwaltung“ bezeichnete Jöst die zwei neuen Sachverständigen, die zusammen mit ihren rund 1.000 Kollegen in Baden-Württemberg – allein 111 Sachverständige sind in der Region Rhein-Neckar-Odenwald beheimatet – davon 90 aus meisterpflichtigen Handwerken und 20 aus Berufen der Anlage B1 und B2, nunmehr ihren Dienst tun werden.
„Die Kammer kommt mit dieser Bestellung einer gesetzlichen Verpflichtung nach“, erläuterte Jöst weiter, „und gewährleistet somit, dass quer durch alle Handwerksgruppen, angefangen vom Augenoptiker bis hin zum Zweiradmechaniker, qualifizierte Experten stets klären können, ob eine handwerklich bewirkte Leistung vertragsgerecht und unter Berücksichtigung der jeweils geltenden technischen Normen erbracht worden ist.“
Kammerpräsident Alois Jöst vereidigte folgende Sachverständige:
Dipl. Ing. (FH) Reiner Claus
für das Steinmetz- und Steinbildhauer-Handwerk
aus Mannheim
und
Dipl. Ing. (FH) Achim Knapp
für das Metallbauer-Handwerk
aus Heidelberg
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
B 1 1-2
68159 Mannheim
Telefon: +49 (621) 18002-0
Telefax: +49 (621) 18002-199
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Pressesprecher
Telefon: +49 (621) 18002-104
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