Letzte Chance auf »Der Nussknacker« in der Spielzeit 2018/19
Leipziger Ballett setzt zwei Zusatzvorstellungen auf den Spielplan

»Der Nussknacker« zählt zu den beliebtesten Produktionen im Repertoire des Leipziger Balletts. Wer bisher noch keine Tickets ergattern konnte, bekommt im Januar bei zwei Zusatzvorstellungen nochmals Gelegenheit, Tschaikowskis Klassiker in einer Choreografie von Jean-Philippe Dury auf der Bühne des Opernhauses zu erleben. Am Freitag, den 18. Januar 2019 und Sonntag, den 27. Januar 2019 hebt sich der Vorhang für die zauberhafte Reise ins Reich von Schneekönigin, Nussknacker und Zuckerfee.

Karten (33 – 73 €) sind an der Kasse im Opernhaus, unter Tel. 0341-12 61 261 (Mo-Sa 10-19 Uhr), per E-Mail an service@oper-leipzig.de oder im Internet unter www.oper-leipzig.de erhältlich.

Termine:

  1. Januar 2019, 19:30 Uhr, Opernhaus
  2. Januar 2019, 18 Uhr, Opernhaus
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Oper Leipzig
Augustusplatz 12
04109 Leipzig
Telefon: +49 (341) 1261-0
Telefax: +49 (341) 1261-300
http://www.oper-leipzig.de

Ansprechpartner:
Patricia Grünzweig
Pressesprecherin der Oper Leipzig
Telefon: +49 (341) 1261-266
Fax: +49 (341) 1261-384
E-Mail: presse@oper-leipzig.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.