Ausdrücklich wendet sich die Landesärztekammer Hessen gegen die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an nicht-ärztliche Berufsgruppen. Aktueller Anlass ist der Referentenentwurf zur Neuregelung der Ausbildung zur nicht-ärztlichen Psychotherapie vom 3. Januar 2019, der ein Direktstudium der Psychotherapie ermöglichen soll.

„Wir lehnen diesen Referentenentwurf ab, da er die Patientenversorgung gefährdet“, erklärt Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen. „Auch Patientinnen und Patienten, die an psychischen Krankheiten leiden, haben Anspruch auf eine ganzheitliche Behandlung nach Facharztstandard.“ Zwar sei unbestritten, dass psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung  sinnvoll ergänzten. Ihre Ausbildung befähige sie jedoch nicht dazu, ärztliche Psychotherapeuten zu ersetzen, deren Kenntnisse und Kompetenzen auf einem sechsjährigen, naturwissenschaftlich fundierten Studium und einer fünfjährigen Weiterbildung basieren.

„Die psychosomatische-psychotherapeutische Sichtweise ist zentraler Bestandteil ärztlichen Denkens und Handelns“, heißt es in der Stellungnahme der Ärztekammer. Anstatt die Ausübung der Psychotherapie an nicht-ärztliche Therapeutinnen und Therapeuten ‚auszulagern‘, müssten Ärztinnen und Ärzten ausreichend Zeit zur Verfügung haben, um ihre Patienten nach Facharztstandard umfassend betreuen zu können. Angesichts des zunehmenden Ärztemangels sei dafür eine umgehende und deutliche Erhöhung der Medizinstudienplätze erforderlich. Auch müssten psychosomatische Aspekte umfassend in der Gebührenordnung berücksichtigt werden.

Sollte das Bundesgesundheitsministerium dennoch an dem geplanten Studiengang festhalten, fordert die Landesärztekammer Hessen eine grundlegende Überarbeitung des Referentenentwurfs. So lehnt die Kammer die Verordnung von Psychopharmaka durch Personen ohne Medizinstudium aufs Schärfste ab. Die sichere Verordnung von Psychopharmaka sei nur auf Grundlage eines Medizinstudiums möglich.

Die Neuregelung müsse deutlich machen, dass der Abschluss des Direktstudiums nicht zur selbstständigen Ausübung der Psychotherapie befähige.  Dies dürfe erst nach erfolgreichem Abschluss der anschließenden Weiterbildung in einem wissenschaftlich anerkannten Therapieverfahren erlaubt sein. „Die postgraduale Weiterbildung für psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten muss unbedingt erhalten bleiben“, betont Pinkowski. „Nur so kann verhindert werden, dass die Patientenversorgung in Hessen in zwei unterschiedliche Versorgungsbereiche zerfällt.“

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